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Lexikon

Grundsteuer C

Die Grundsteuer C ist eine lokale Steuer in Deutschland, die insbesondere auf unbebaute Grundstücke erhoben wird. Sie ist Teil der Grundsteuer, die wiederum eine bedeutende Einnahmequelle für Kommunen darstellt. Die Grundsteuer C wird nach dem Grundsteuergesetz auf den Grundstücken festgesetzt, die nicht bebaut sind und sich im unbebauten Innenbereich von Städten und Gemeinden befinden.

Das Hauptziel der Grundsteuer C besteht darin, die Bebauung von Grundstücken zu fördern und Spekulationen mit unbebauten Flächen einzudämmen. Sie zielt darauf ab, Hauseigentümer dazu zu bewegen, leerstehende Grundstücke zu bebauen oder anderweitig zu nutzen, um Wohnraum oder gewerbliche Flächen zu schaffen. Durch die gezielte Besteuerung unbebauter Grundstücke werden Anreize geschaffen, dass diese dem Wohnungsmarkt zugeführt werden und somit zur Linderung des Wohnungsmangels beitragen.

Die Höhe der Grundsteuer C wird von den Kommunen auf Basis des Einheitswertes des unbebauten Grundstücks festgelegt. Hierbei orientieren sie sich an bestimmten Steuermesszahlen, die für die Ermittlung des jährlichen Steuerbetrags herangezogen werden. In der Praxis variiert die Höhe der Grundsteuer C je nach Kommune und den dort geltenden Steuersätzen.

Die Festsetzung der Grundsteuer C obliegt den örtlichen Finanzbehörden, welche die entsprechenden Steuerbescheide erlassen. Im Falle von Uneinigkeiten oder Fragen zur Besteuerung kann Einspruch eingelegt oder eine Überprüfung beantragt werden.

Insgesamt leistet die Grundsteuer C einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der kommunalen Finanzkraft und zur Förderung der sinnvollen Nutzung von unbebauten Grundstücken. Sie ist somit ein Instrument zur Aktivierung von Potenzialen im Immobilienbereich und zur Förderung der Stadtentwicklung.

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