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Lexikon

gutgläubiger Erwerb

Gutgläubiger Erwerb ist ein im Bereich des Zivilrechts relevantes Konzept, das die rechtmäßige Eigentumsübertragung an beweglichen Sachen beschreibt. Es bezieht sich speziell auf den Erwerb von Eigentumsrechten durch eine Partei, die in gutem Glauben handelt und keine Kenntnis von etwaigen Mängeln oder Rechtsverletzungen durch den Verkäufer hat.

Gemäß dem Prinzip des gutgläubigen Erwerbs kann ein gutgläubiger Erwerber das Eigentum an einer Sache erlangen, selbst wenn der Verkäufer nicht dazu berechtigt war, die Sache zu veräußern. Die Voraussetzungen für den gutgläubigen Erwerb sind das Vorliegen eines Rechtsscheins sowie der Vertrauensschutz zugunsten des Erwerbers.

Ein Rechtsschein liegt vor, wenn der Verkäufer äußere Umstände schafft, die den Anschein erwecken, dass er zur Veräußerung berechtigt ist. Diese Umstände können beispielsweise eine gültige Besitzübertragung oder eine öffentliche Versteigerung sein. Es ist wichtig anzumerken, dass der gutgläubige Erwerb nur für bewegliche Sachen gilt und nicht für Immobilien.

Der Vertrauensschutz zielt darauf ab, den gutgläubigen Erwerber vor Vermögensnachteilen zu schützen, die durch das Verhalten des Verkäufers entstehen könnten. Um den Vertrauensschutz zu gewährleisten, muss der Erwerber alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um mögliche Rechtsmängel auszuschließen. Dazu gehört beispielsweise die Einsichtnahme in das öffentliche Register oder die Überprüfung von Dokumenten.

In der Praxis gibt es jedoch Einschränkungen für den gutgläubigen Erwerb. Wenn der ursprüngliche Eigentümer beweisen kann, dass sein Eigentumsrecht durch Diebstahl, Betrug oder eine andere rechtswidrige Handlung beeinträchtigt wurde, kann er seinen Anspruch auf die Sache gegenüber dem gutgläubigen Erwerber geltend machen.

Insgesamt kann der gutgläubige Erwerb als wichtiger Schutzmechanismus für Käufer betrachtet werden, der sicherstellt, dass sie Eigentumsrechte an beweglichen Sachen erwerben können, ohne sich um etwaige Rechtsmängel sorgen zu müssen.

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