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Lexikon

Haftung bei Anlageberatung und Vertrieb

Die Haftung bei Anlageberatung und -vertrieb bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung für Verluste oder Schäden, die Anlegern durch einen fehlerhaften Beratungs- oder Vertriebsprozess entstehen können. In Deutschland sind Finanzdienstleister, wie beispielsweise Banken oder Finanzberater, gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden eine sorgfältige und korrekte Beratung anzubieten. Dies umfasst unter anderem die Pflicht zur Risikoaufklärung, zur umfassenden Informationsbereitstellung und zum Schutz vor Interessenskonflikten.

Die Haftung bei Anlageberatung und -vertrieb basiert in erster Linie auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Besonders relevant ist dabei § 31 WpHG, der Anlegern Schadensersatzansprüche zusichert, falls ihnen durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder einer fehlerhaften Vermittlung von Finanzprodukten finanzielle Verluste entstehen.

Die Haftung kann verschiedene Formen annehmen, etwa die fehlerhafte Bereitstellung von Informationen oder das Versäumnis, den Kunden über potenzielle Risiken aufzuklären. Zusätzlich können auch Interessenkonflikte, verursacht durch eine unzulässige Bevorzugung bestimmter Finanzprodukte seitens des Beraters, zu Schadensersatzansprüchen führen.

Im Falle einer fehlerhaften Anlageberatung oder eines fehlerhaften Vertriebs haben Anleger das Recht, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Hierbei sollten sie jedoch beachten, dass sie beweisen müssen, dass der Schaden durch die fehlerhafte Beratung oder den Vertrieb verursacht wurde. Es kann notwendig sein, Beweise wie beispielsweise schriftliche Dokumente, Telefonprotokolle oder Zeugenaussagen vorzulegen, um den Anspruch gültig zu machen.

Um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand zu konsultieren, da das deutsche Finanzrecht komplex ist und die Beweisführung herausfordernd sein kann. Daher sollten Anleger bei einer möglichen Haftung bei Anlageberatung und -vertrieb stets rechtlichen Rat einholen, um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

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