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Lexikon

Hinzurechnungsbesteuerung

Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein steuerrechtlicher Mechanismus, der in Deutschland Anwendung findet, um die Verlagerung von Gewinnen in sogenannte Niedrigsteuerländer zu verhindern. Sie ist im Rahmen des Außensteuergesetzes (AStG) geregelt und dient der Verhinderung von Steuervermeidung durch sogenannte Controlled Foreign Corporations (CFCs).

Das Prinzip der Hinzurechnungsbesteuerung basiert auf dem Gedanken, dass in Deutschland ansässige Unternehmen keine unangemessenen Steuervorteile durch die Nutzung von ausländischen Tochtergesellschaften erlangen sollen. Wenn eine ausländische Tochtergesellschaft wirtschaftlich betrachtet weitestgehend von einem inländischen Unternehmen beherrscht wird und lediglich in einem Niedrigsteuerland ansässig ist, greift die Hinzurechnungsbesteuerung.

Der Gewinn der ausländischen Tochtergesellschaft wird in diesem Fall dem inländischen Unternehmen zugerechnet und entsprechend besteuert. Ohne die Hinzurechnungsbesteuerung könnte das inländische Unternehmen den Gewinn der Tochtergesellschaft steuerfrei in dem Niedrigsteuerland belassen und somit erhebliche Steuervorteile erzielen.

Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt jedoch bestimmte Voraussetzungen voraus. So muss die ausländische Tochtergesellschaft einer zwischengeschalteten Körperschaft ähnlich sein und bestimmte Einkünfte erzielen, wie zum Beispiel passive Einkünfte aus Kapital oder Lizenzgebühren. Zudem muss ein sogenannter Steuersatzmissbrauch vorliegen, das heißt, die Entscheidung für die Niedrigsteuerländerroute darf primär auf steuerlichen Gründen beruhen.

Die Hinzurechnungsbesteuerung ist somit ein wichtiges Instrument, um den Missbrauch von internationalen Steuerschlupflöchern zu verhindern und sicherzustellen, dass in Deutschland ansässige Unternehmen fair besteuert werden. Durch die Anwendung dieser Regelungen wird das Steuersystem gerechter und gleichmäßiger gestaltet, indem Steuervermeidungstaktiken soweit wie möglich unterbunden werden.

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