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Lexikon

in Vollmacht (i.V.)

Was bedeutet "in Vollmacht (i.V.)" in Bezug auf die Aktienanalyse?

"In Vollmacht (i.V.)" ist eine gängige Abkürzung, die oft in Verbindung mit Aktienanalysen und Geschäftsabschlüssen verwendet wird. Der Begriff bezieht sich auf die Befugnis, im Namen einer anderen Person oder Organisation zu handeln. Es handelt sich um eine juristische Vereinbarung, bei der eine bevollmächtigte Person im Namen einer anderen handelt und deren Rechte und Pflichten rechtsgültig und bindend ist.

In Bezug auf Aktienanalysen wird "in Vollmacht (i.V.)" verwendet, um anzugeben, dass die analysierende Person oder das analysierende Unternehmen im Auftrag eines anderen handelt. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise, dass die analysierende Person autorisiert ist, Ihre Aktiengeschäfte zu verwalten oder zu leiten.

Wenn Sie also auf einer Aktienanalyse-Website den Ausdruck "in Vollmacht (i.V.)" sehen, bedeutet dies, dass die analysierende Person oder das analysierende Unternehmen berechtigt ist, im Namen eines anderen zu handeln. Dies kann bedeuten, dass die analysierende Person spezifische Anweisungen und den Handlungsspielraum hat, im Interesse desjenigen zu handeln, den sie repräsentiert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die analysierende Person oder das analysierende Unternehmen bei Handlungen "in Vollmacht (i.V.)" rechtliche Verantwortung trägt. Sie können im Namen desjenigen, den sie repräsentieren, Verträge abschließen, Aktiengeschäfte tätigen und andere Aktionen vornehmen, die für den normalen Geschäftsverlauf erforderlich sind.

In der Aktienanalysebranche ist es üblich, dass professionelle Analysten und Unternehmen, die "in Vollmacht (i.V.)" handeln, eine vollständige Haftungsfreistellung und Befreiung von jeglichen Haftungsansprüchen von Seiten des Bevollmächtigten erhalten. Dies stellt sicher, dass die analysierende Person oder das analysierende Unternehmen keine rechtlichen Konsequenzen für ihre Handlungen "in Vollmacht (i.V.)" trägt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass "in Vollmacht (i.V.)" in der Aktienanalyse bedeutet, dass die analysierende Person oder das analysierende Unternehmen im Namen eines anderen handelt. Dies geschieht normalerweise mit spezifischen Befugnissen und Verantwortlichkeiten, die im Voraus vereinbart wurden.

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