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Lexikon

Indemnität

Indemnität ist ein Begriff aus dem Versicherungswesen, der die Haftungsfreistellung eines Versicherers für den Versicherungsnehmer beschreibt. Es handelt sich um eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Versicherer dem Versicherungsnehmer zusichert, bestimmte Schäden abzudecken und den Versicherungsnehmer von der Verantwortung für diese Schäden freizustellen.

Die Indemnität ist ein wichtiger Bestandteil von Versicherungsverträgen, insbesondere in der Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor finanziellen Verlusten durch Schadensfälle, die von der Versicherung gedeckt sind. Indem der Versicherer die Verantwortung für solche Schäden übernimmt, ermöglicht die Indemnität dem Versicherungsnehmer, sich auf sein Kerngeschäft zu konzentrieren, ohne sich um mögliche finanzielle Risiken kümmern zu müssen.

Ein Beispiel für die Anwendung der Indemnität ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Wenn ein Arzt aufgrund eines Fehlers bei der Behandlung eines Patienten verklagt wird und zu Schadensersatz verurteilt wird, springt die Versicherung ein und übernimmt die Zahlung des Schadens. Der Arzt ist somit von der finanziellen Haftung freigestellt und kann sich weiterhin auf seine medizinische Arbeit konzentrieren.

Die Indemnität kann je nach Versicherungsvertrag unterschiedlich gestaltet sein. Es gibt Bedingungen und Ausschlüsse, die im Vertrag festgelegt sind und die Reichweite der Indemnität definieren.

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