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Lexikon

Instanzenweg

Der Instanzenweg ist ein entscheidender Teil des deutschen Rechtssystems und bezeichnet den Ablauf einer gerichtlichen Entscheidung. Er stellt die Reihenfolge der verschiedenen Gerichtsinstanzen dar, die nacheinander über einen Rechtsstreit urteilen und somit eine endgültige Entscheidung herbeiführen. In Deutschland existiert ein dreistufiges Instanzenmodell, bestehend aus den Amts-, Landes- und Bundesgerichten.

Der Instanzenweg beginnt in der Regel vor einem Amtsgericht, bei dem gerichtliche Verfahren eröffnet werden. Hier werden in erster Instanz Fälle wie Zivilstreitigkeiten, Strafsachen oder auch Familiengerichtsverfahren verhandelt. Die Amtsgerichte sind die unterste Gerichtsebene und entscheiden über Sachverhalte, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Falls eine Partei mit dem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden ist, kann sie Berufung einlegen und der Fall wird an das Landgericht weitergeleitet, welches in zweiter Instanz entscheidet. Das Landgericht ist eine übergeordnete Instanz und verhandelt sowohl neue Fakten als auch die vorherigen Erkenntnisse des Amtsgerichts. In Strafsachen wird am Landgericht auch die Schwere des Vergehens und das Strafmaß neu bewertet.

Sollte eine Partei dann noch nicht mit dem Urteil des Landgerichts zufrieden sein, besteht die Möglichkeit, Revision oder Berufung zum Bundesgerichtshof einzulegen. Der Bundesgerichtshof ist das oberste Zivil- und Strafgericht Deutschlands und entscheidet in letzter Instanz über Rechtsmittel. Hier werden keine neuen Beweise oder Fakten verhandelt, sondern lediglich die Auslegung und Anwendung des Rechts überprüft.

Der Instanzenweg gewährleistet somit eine schrittweise Überprüfung und Rechtsprechung, um faire und rechtliche Entscheidungen zu treffen. Es bietet den Parteien die Möglichkeit, nach Urteilen einzelner Gerichte auf höherer Ebene erneut zu argumentieren und Rechtsfehler zu korrigieren. Eine solche detaillierte Überprüfung des Sachverhalts und der rechtlichen Aspekte führt in vielen Fällen zu fundierten, gerechten Urteilen.

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