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Lexikon

Investmentgesetz (InvG)

Das Investmentgesetz (InvG) ist ein bedeutendes deutsches Gesetz, das die Grundlagen für die Organisation und Regulierung von Investmentfonds legt. Es dient dem Schutz der Anleger und schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle Vermögensverwaltung.

Gemäß dem Investmentgesetz können in Deutschland diverse Arten von Investmentfonds, wie zum Beispiel offene Fonds oder geschlossene Fonds, aufgelegt werden. Offene Fonds zeichnen sich durch die Möglichkeit des laufenden Zu- und Abflusses von Anteilen aus, während geschlossene Fonds eine festgelegte Laufzeit haben und Anteile während dieser Zeit nicht frei gehandelt werden können.

Das Investmentgesetz legt klar fest, dass alle Investmentgesellschaften, die Investmentfonds auflegen und verwalten, einer umfassenden Überwachung und Kontrolle unterliegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die verantwortliche Behörde, die die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherstellt und mögliche Verstöße sanktioniert.

Des Weiteren setzt das Investmentgesetz strenge Anforderungen an die Anlagestrategien der Investmentgesellschaften. Die Vermögensgegenstände der Fonds müssen dabei überwiegend auf Basis eines breiten Risikomixes angelegt werden. Dies gewährleistet eine Diversifikation des Anlegerkapitals und reduziert das Risiko von Verlusten.

Zudem enthält das Investmentgesetz Regelungen zur Transparenz und Information der Anleger. Investmentgesellschaften sind verpflichtet, Kapitalanleger umfassend über ihre Anlagestrategie, Risiken und Kosten zu informieren. Dadurch wird gewährleistet, dass Anleger gut informierte Entscheidungen treffen können.

Insgesamt spielt das Investmentgesetz eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung eines transparenten und gut regulierten Investmentfondssektors in Deutschland. Es schafft die Grundlage für verantwortungsvolles Investieren und trägt zum Vertrauen der Anleger bei, indem es klare Regeln und Standards für die Vermögensverwaltung festlegt.

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