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Lexikon

Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode der Altersvorsorge, bei der ein indivdueller Sparvorgang für den Aufbau einer persönlichen Reserve durchgeführt wird. Es bezieht sich insbesondere auf die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Kapitaldeckungsverfahren werden regelmäßige Beiträge, die von Arbeitnehmern oder Versicherten entrichtet werden, in einen individuellen Fonds eingezahlt. Dieser Fonds wird dann in verschiedene Kapitalanlagen investiert, um eine Kapitalreserve aufzubauen. Die Rentenzahlungen werden anschließend aus diesem angesparten Kapital finanziert.

Der große Vorteil des Kapitaldeckungsverfahrens besteht darin, dass jeder individuelle Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat, sein eigenes Kapital zu generieren und somit von den Erträgen der Anlage profitieren kann. Im Gegensatz zum sogenannten Umlageverfahren, bei dem die laufenden Beiträge direkt zur Finanzierung der aktuellen Rentenzahlungen verwendet werden, setzt das Kapitaldeckungsverfahren auf eine langfristige strategische Planung und Eigenverantwortung.

Das Kapitaldeckungsverfahren bietet dem Versicherten eine gewisse Transparenz, da er die Höhe und den Verlauf seines individuellen Kapitalaufbaus verfolgen kann. Es ermöglicht auch eine größere Flexibilität, da die Versicherten die Möglichkeit haben, ihre Beiträge an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und die Anlagen entsprechend ihrer Risikobereitschaft auszuwählen.

Die Langfristigkeit des Kapitaldeckungsverfahrens ist ein weiterer Vorteil, da es den Versicherten erlaubt, über einen längeren Zeitraum hinweg Kapital aufzubauen, um nach Eintritt in den Ruhestand von einer stabilen Einkommensquelle zu profitieren. Die Rentenauszahlungen im Rahmen des Kapitaldeckungsverfahrens hängen von der Höhe des individuellen Kapitals, der Lebenserwartung des Versicherten und anderen Faktoren ab.

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