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Lexikon

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), auch bekannt als das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, welches die Grundlage für die Jugendhilfe bildet. Es regelt die Rechte und Pflichten der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Träger der freien Jugendhilfe und legt den Rahmen für die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen fest.

Das KJHG umfasst verschiedene Bereiche der Jugendhilfe, darunter die Kindertagesbetreuung, die Förderung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen sowie den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren und Vernachlässigung. Es stellt sicher, dass junge Menschen in Deutschland ein gesundes und sicheres Umfeld haben, in dem sie aufwachsen und sich entwickeln können.

Die Umsetzung des KJHG erfolgt durch die Jugendämter, die als zentrale Anlaufstellen für Eltern, Kinder, Jugendliche und Fachkräfte dienen. Die Jugendämter sind verantwortlich für die Beratung und Unterstützung von Familien, die Durchführung von Hilfe zur Erziehung und die Vermittlung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe.

Im Rahmen des KJHG haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf verschiedene Leistungen der Jugendhilfe, wie zum Beispiel die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten, die Gewährung von Hilfen zur Erziehung oder auch die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten. Ziel des KJHG ist es, die Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen zu fördern und Benachteiligungen zu vermeiden.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein bedeutendes Instrument, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre individuelle Entwicklung bestmöglich zu unterstützen. Es trägt dazu bei, dass junge Menschen in Deutschland eine gute Perspektive für ihre Zukunft haben und ihre Potenziale entfalten können.

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