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Lexikon

Kleinbetragsverordnung

Die "Kleinbetragsverordnung" ist eine gesetzliche Regelung, die in Deutschland zur Anwendung kommt und steuerliche Vereinfachungen für Kleinbetragsrechnungen bietet. Sie zielt darauf ab, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen und Selbstständige zu reduzieren, indem sie Ausnahmen und Erleichterungen in Bezug auf die Ausstellung von Rechnungen für geringe Beträge gewährt. Diese Verordnung ist in § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung) geregelt und gilt insbesondere für Leistungen, die von Kleinunternehmern erbracht werden.

Gemäß der Kleinbetragsverordnung sind Unternehmen von der Verpflichtung zur Ausstellung einer förmlichen Rechnung befreit, wenn der Rechnungsbetrag 250 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Stattdessen genügt in diesen Fällen eine vereinfachte Quittung, die bestimmte Mindestangaben enthalten muss, um steuerlich anerkannt zu werden. Die Angaben auf dieser vereinfachten Quittung beinhalten den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmens, das Ausstellungsdatum, die Menge und Art der erbrachten Leistung sowie den vereinbarten Brutto- und Netto-Betrag.

Die Kleinbetragsverordnung bietet Unternehmen, insbesondere Kleinunternehmern, erhebliche Vorteile. Sie spart Zeit, Aufwand und Kosten, da keine formellen Rechnungen erstellt werden müssen. Dies erleichtert den Geschäftsablauf und macht es einfacher, reibungslose Transaktionen abzuschließen. Darüber hinaus können Unternehmen, die unter die Kleinbetragsverordnung fallen, auf den Einsatz von aufwendigen Buchhaltungssystemen verzichten, was die Verwaltungsarbeit weiter vereinfacht.

Für den steuerlichen Abzug von Betriebsausgaben ist es jedoch wichtig zu beachten, dass die Kleinbetragsverordnung nicht auf die Aufbewahrungspflicht von Belegen anwendbar ist. Unternehmen müssen weiterhin alle relevanten Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahren, um bei Bedarf eine ordnungsgemäße Buchführung vorweisen zu können.

Zusammenfassend ist die Kleinbetragsverordnung eine steuerliche Regelung, die die Ausstellung von Rechnungen für geringe Beträge vereinfacht und Unternehmen von bürokratischem Aufwand entlastet. Sie ist insbesondere für Kleinunternehmer von Bedeutung und bietet eine praktische Alternative zur formellen Rechnungsstellung. Mit der Einhaltung der Vorgaben der Kleinbetragsverordnung können Unternehmen Zeit und Kosten sparen, ohne dabei ihre steuerlichen Pflichten zu vernachlässigen.

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