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Lexikon

kollektives Arbeitsrecht

Kollektives Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf kollektiver Ebene befasst. Es umfasst die Regeln und Bestimmungen, die sich auf die Verhandlung, den Abschluss und die Durchsetzung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen beziehen.

Im kollektiven Arbeitsrecht geht es darum, die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu regeln und eine faire und ausgewogene Arbeitsbeziehung zu schaffen. Es legt die grundlegenden Arbeitsbedingungen, wie Gehalt, Arbeitszeit und Urlaub, fest und stellt sicher, dass diese Bedingungen in einem kollektiven Rahmen ausgehandelt werden.

Eine der wichtigsten Institutionen im kollektiven Arbeitsrecht ist die Gewerkschaft. Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und verhandeln im Namen der Arbeitnehmer mit den Arbeitgebern über Tarifverträge. Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Sektor und umfassen oft Fragen wie Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubstage und Kündigungsschutz.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des kollektiven Arbeitsrechts ist die betriebliche Mitbestimmung. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, wie zum Beispiel Betriebsräte, und regeln spezifische Arbeitsbedingungen innerhalb eines Unternehmens. Dies kann beispielsweise Regelungen zur Arbeitszeitflexibilität, zur Nutzung von Betriebsmitteln oder zu Sozialleistungen umfassen.

Das kollektive Arbeitsrecht dient dem Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Gewährleistung fairer Arbeitsbedingungen. Es schafft einen Rahmen für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und trägt so zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilität bei.

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