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Lexikon

Kommanditgesellschaft (KG)

Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine spezielle Form einer Personengesellschaft nach deutschem Recht. Sie ist durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und ermöglicht es Unternehmern, ihr Geschäft in Zusammenarbeit mit anderen Partnern zu betreiben.

Die KG besteht aus mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter, dem Komplementär, und einem oder mehreren Kommanditisten. Der Komplementär übernimmt dabei die uneingeschränkte Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft, während die Kommanditisten lediglich mit ihrer Einlage haften. Diese Einlagen können in Form von Geld- oder Sachleistungen erbracht werden.

Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftsformen wie der GmbH oder AG ist die KG rechtlich nicht als eigene juristische Person anzusehen. Die KG tritt unter dem Namen des persönlich haftenden Gesellschafters auf, wobei dieser seinen Namen im Firmenzusatz "Kommanditgesellschaft" oder abgekürzt "KG" führt. Dieser Zusatz ist gesetzlich vorgeschrieben und kennzeichnet die besondere Haftungsstruktur dieser Gesellschaftsform.

Die KG eignet sich besonders für mittelständische Unternehmen, die von der Kombination aus persönlicher Haftung des Komplementärs und der Möglichkeit der Beteiligung von Kapitalgebern profitieren möchten. Die Kommanditisten haben dabei keinen Einfluss auf die Geschäftsführung und werden lediglich am Gewinn beteiligt.

Die KG kann auch als Vehikel für Investoren dienen, die in ein bestimmtes Projekt oder Unternehmen investieren möchten, ohne die volle Verantwortung für die Geschäftsführung zu übernehmen. Durch ihre Haftungsbeschränkung sind Kommanditisten vor einem übermäßigen Haftungsrisiko geschützt.

Insgesamt ist die Kommanditgesellschaft eine flexible und attraktive Rechtsform für Unternehmen, die das Potenzial haben, ihr Geschäft durch eine partnerschaftliche Kooperation auszubauen. Bei der Gründung einer KG sollte jedoch auf eine sorgfältige vertragliche Ausgestaltung geachtet werden, um mögliche Konflikte und Haftungsfragen von vornherein zu klären. Mit einer KG haben Unternehmer die Möglichkeit, ihr Geschäftspotenzial bestmöglich zu nutzen und von einer gemeinsamen unternehmerischen Tätigkeit zu profitieren.

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