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Lexikon

Kommanditist

Kommanditisten sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), einer besonderen Form der Personengesellschaft. Im Gegensatz zu den Komplementären haben Kommanditisten eine beschränkte Haftung und sind somit nur in Höhe ihrer Einlage am Gesellschaftsvermögen beteiligt. Sie sind jedoch nicht aktiv in die Geschäftsführung eingebunden, sondern haben lediglich das Recht, Auskunft über die Angelegenheiten der KG zu verlangen.

Die grundlegende Struktur einer KG besteht aus mindestens einem Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten. Während der Komplementär unbeschränkt haftet und die Geschäftsführung verantwortet, bringt der Kommanditist Kapital in das Unternehmen ein, ohne dabei die Geschäfte zu leiten oder persönlich für Verbindlichkeiten der KG einzustehen.

Kommanditisten können natürliche oder juristische Personen sein, die als stiller Teilhaber in das Unternehmen investieren möchten. Ihre Haftung ist auf das eingebrachte Kapital begrenzt, sodass sie nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufkommen müssen.

Als Gesellschafter haben Kommanditisten bestimmte Rechte und Pflichten. Sie haben das Recht auf Gewinnanteile, die in der Regel proportional zu ihrer Beteiligung am Gesellschaftskapital ausgeschüttet werden. Zudem können sie das Recht auf Mitbestimmung haben, beispielsweise bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen oder bei der Bestellung von Geschäftsführern.

Um ihre Rechte wahrzunehmen, haben Kommanditisten Anspruch auf umfassende Informationen über die Geschäftstätigkeiten der KG. Diese werden meist in Form von Jahresabschlüssen, Geschäftsberichten oder Gesellschafterversammlungen bereitgestellt. Dabei sind die Kommanditisten nicht nur passive Investoren, sondern haben durch ihre Einlage ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg des Unternehmens.

Die Rechte und Pflichten der Kommanditisten sind gesetzlich geregelt und können auch im Gesellschaftsvertrag der KG näher festgelegt sein. Es ist daher ratsam, sich vor einer Beteiligung an einer KG über die genauen Bedingungen und Risiken zu informieren.

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