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Lexikon

Konzern-Klausel

Die Konzern-Klausel ist eine rechtliche Bestimmung, die in Unternehmen mit einer Konzernstruktur angewendet wird. Sie ermöglicht die Zusammenfassung von mehreren rechtlich eigenständigen Unternehmen zu einem Konzern. Dabei werden die einzelnen Unternehmen als "Tochterunternehmen" betrachtet, während das übergeordnete Unternehmen als "Mutterunternehmen" bezeichnet wird.

Die Konzern-Klausel basiert auf den Grundsätzen des Konzernrechts und dient in erster Linie dazu, die rechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Konzerngesellschaften zu regeln. Sie ermöglicht es dem Mutterunternehmen, seine Kontrolle über die Tochterunternehmen auszuüben und gleichzeitig die Verantwortung für ihre Aktivitäten zu übernehmen.

Eine Konzernstruktur bietet verschiedene Vorteile, wie zum Beispiel die Effizienzsteigerung durch die Bündelung von Ressourcen und Know-how, die Risikodiversifikation sowie die Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber Lieferanten und Kunden. Durch die Konzern-Klausel können Mutterunternehmen auch steuerliche Vergünstigungen nutzen, indem sie Verluste einzelner Tochterunternehmen mit den Gewinnen anderer Tochterunternehmen verrechnen.

Die Konzern-Klausel regelt außerdem die Rechte und Pflichten der Mutter- und Tochtergesellschaften, wie zum Beispiel die Informations- und Berichtspflichten, die Zuständigkeit für Entscheidungen und die Kontrolle über die Finanzen. Sie legt fest, dass das Mutterunternehmen die finanzielle Verantwortung für die Tochtergesellschaften übernimmt und möglicherweise auch haftbar gemacht werden kann.

In Deutschland wird die Konzern-Klausel im Aktiengesetz (AktG) und im Konzernabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt. Sie unterliegt spezifischen Anforderungen an Transparenz und Prüfung, um die Interessen der Aktionäre und anderer Stakeholder zu schützen.

Dank der Konzern-Klausel können Unternehmen mit einer Konzernstruktur ihre Geschäftsaktivitäten effizienter steuern und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Sie bietet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und Koordination innerhalb des Konzerns, sodass Ressourcen bestmöglich genutzt werden können.

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