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Lexikon

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG)

Die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) war in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eine Form landwirtschaftlicher Organisation, die zur Kollektivierung und zentralen Planung der landwirtschaftlichen Produktion diente. Sie wurde eingeführt, um die bäuerlichen Betriebe zu verstaatlichen und die Agrarwirtschaft zu kontrollieren.

Eine LPG war eine freiwillige Vereinigung von Bauern, die ihre landwirtschaftlichen Betriebe zusammenlegten und gemeinschaftlich bewirtschafteten. Die Mitglieder der LPG waren gleichberechtigte Genossen und teilten die Verantwortung für den Betrieb. Die Entscheidungen wurden demokratisch in Mitgliederversammlungen getroffen. Das Ziel einer LPG war es, die landwirtschaftliche Produktion zu steigern, die Bewirtschaftung effizienter zu gestalten und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sicherzustellen.

Eine LPG konnte unterschiedliche Organisationsformen haben, je nach Art der landwirtschaftlichen Produktion. Es gab beispielsweise Pflanzenbaulandwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (PflPG) für den Anbau von Getreide, Gemüse und anderen Pflanzen sowie Tierproduktionsgenossenschaften (TPG) für die Haltung von Vieh.

Die LPGs waren Teil des sozialistischen Wirtschaftssystems in der DDR. Sie wurden unter anderem von der staatlichen Planungsbehörde VEB Landwirtschaftlicher Großbetrieb koordiniert. Die LPGs waren verpflichtet, ihre agrarwirtschaftliche Produktion nach staatlich vorgegebenen Planzahlen zu erfüllen. Die Landwirte erhielten für ihre Arbeit eine feste Vergütung, die meist nicht direkt von den erwirtschafteten Erträgen abhängig war.

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Jahr 1990 wurde das LPG-System aufgelöst und die kollektivierten Betriebe wurden privatisiert oder aufgelöst. Heutzutage sind LPGs in Deutschland nicht mehr existent und haben sich in der Landwirtschaftsgeschichte einen Platz erobert.

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