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Lexikon

Mängelrüge

Mängelrüge ist ein Begriff aus dem deutschen Rechtssystem, der sich auf den Vorgang bezieht, bei dem ein Käufer eines Produkts oder einer Dienstleistung eine schriftliche Beschwerde über Mängel oder Defekte beim Verkäufer einreicht. Dieser Begriff findet vor allem im Kontext von Gewährleistungsansprüchen Anwendung und ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Verbraucherschutzrechts.

Die Mängelrüge dient als formeller Akt, um den Verkäufer über etwaige Mängel oder Defekte zu informieren und ihn zur Behebung des Problems aufzufordern. Sie wird in der Regel innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist nach Entdeckung des Mangels eingereicht. Die Mängelrüge sollte dabei detaillierte Angaben zu Art, Umfang und Auswirkungen des Mangels enthalten, um dem Verkäufer eine umfassende Prüfung zu ermöglichen.

Die rechtzeitige und sachgemäße Einreichung einer Mängelrüge ist für den Käufer von großer Bedeutung, da sie Voraussetzung für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ist. Durch die Mängelrüge wird der Verkäufer zunächst zur Nacherfüllung aufgefordert, das bedeutet, er hat die Möglichkeit, den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung zu leisten. Kommt der Verkäufer dieser Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer weitere gesetzliche Ansprüche geltend machen, wie beispielsweise Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag oder Schadensersatz.

Die Mängelrüge ist daher ein unverzichtbares Instrument für Käufer, um ihre Rechte bei Mängeln oder Defekten durchzusetzen. Sie stellt sicher, dass der Verkäufer über die bestehenden Mängel informiert wird und Gelegenheit hat, diese zu beheben. Daher ist es für Käufer ratsam, eine Mängelrüge fristgerecht und in schriftlicher Form beim Verkäufer einzureichen, um ihre Ansprüche auf Gewährleistung optimal zu wahren.

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