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Lexikon

Masseverbindlichkeiten

Masseverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten eines Unternehmens, die im Fall einer Insolvenz bevorzugt behandelt werden. Im Rahmen der Insolvenz werden die Vermögenswerte des Unternehmens zur Begleichung der Verbindlichkeiten herangezogen. Dabei werden die Masseverbindlichkeiten vorrangig bedient, bevor andere Verbindlichkeiten beglichen werden.

In erster Linie umfassen Masseverbindlichkeiten die Kosten, die während des Insolvenzverfahrens entstehen. Dazu zählen beispielsweise die Vergütung des Insolvenzverwalters, die Gerichtskosten oder die Kosten für die Insolvenzanfechtung. Aber auch Verbindlichkeiten, die aufgrund von Handlungen oder Maßnahmen während des Insolvenzverfahrens entstehen, fallen darunter.

Masseverbindlichkeiten haben einen vorrangigen Rang gegenüber anderen Verbindlichkeiten. Das bedeutet, dass sie vor der Befriedigung von Gläubigern mit einfachen Forderungen beglichen werden. Erst wenn die Masseverbindlichkeiten vollständig beglichen sind, werden andere Verbindlichkeiten bedient.

Die Behandlung von Masseverbindlichkeiten dient dem Schutz der Insolvenzmasse und soll sicherstellen, dass das Insolvenzverfahren reibungslos ablaufen kann. Es soll verhindert werden, dass wichtige Ausgaben während des Verfahrens nicht beglichen werden können, was den Fortbestand des Unternehmens gefährden würde.

Da Masseverbindlichkeiten bei einer Insolvenz bevorzugt bedient werden, ist es für Anleger wichtig, sich mit diesem Begriff vertraut zu machen. Insbesondere bei der Analyse von Unternehmen kann die Kenntnis der Masseverbindlichkeiten Hinweise auf die finanzielle Stabilität und die Bewältigung einer Insolvenzprozedur geben.

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