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Lexikon

Meineid

Meineid – Definition und Bedeutung

Meineid ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf eine absichtliche und falsche Aussage oder Eidbezeugung bezieht, die vor Gericht, vor einer Behörde oder in einem anderen offiziellen Kontext gemacht wird. Der Ausdruck "Meineid" stammt aus dem deutschen Rechtssystem und wird auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet, um eine vorsätzliche, falsche Aussage unter einem feierlichen Eid zu beschreiben.

Ein Meineid wird als eine schwerwiegende Straftat angesehen und kann mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Der Grund für diese strenge Haltung liegt darin, dass Meineid das Vertrauen in das Rechtssystem untergräbt und die Gerechtigkeit gefährdet. Die Lüge unter Eid kann dazu führen, dass unschuldige Personen verurteilt werden oder dass schuldige Personen straffrei ausgehen.

Im deutschen Rechtssystem wird der Meineid gemäß § 154 StGB (Strafgesetzbuch) als eine Form des Falschaussage unter Eid bezeichnet. Dies bedeutet, dass der Angeklagte vorsätzlich und bewusst eine falsche Aussage gemacht hat, während er einen Eid oder eine eidliche Versicherung abgelegt hat. Der Meineid kann sowohl vor Gericht als auch in anderen offiziellen Verfahren begangen werden.

Die rechtlichen Konsequenzen für einen Meineid sind erheblich. Gemäß § 156 StGB kann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt werden. In besonders schweren Fällen, wie zum Beispiel bei Falschaussage in einem Mordverfahren, kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren verhängt werden.

Bei der Verfolgung von Meineid spielen Beweise eine wichtige Rolle. Es müssen hinreichende Beweise vorgelegt werden, um zu zeigen, dass der Angeklagte vorsätzlich und bewusst eine falsche Aussage unter Eid gemacht hat. Diese Beweise können in Form von Zeugenaussagen, Dokumenten oder anderen Beweismitteln vorliegen.

Insgesamt ist Meineid eine gravierende Straftat, die das Vertrauen in das Rechtssystem erschüttert. Das deutsche Rechtssystem hat strenge Maßnahmen ergriffen, um Meineid vorzubeugen und zu bestrafen, um die Integrität der Justiz zu wahren.

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