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Lexikon

Mietminderung

Mietminderung ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf die Verringerung der Miete bezieht, die ein Mieter zahlen muss. Es handelt sich dabei um eine Möglichkeit, die Mieter in Anspruch nehmen können, wenn Mängel an der gemieteten Immobilie auftreten, die ihre Nutzung einschränken oder mindern.

Im deutschen Mietrecht ist die Mietminderung für Mieter gesetzlich verankert. Gemäß § 536 BGB steht dem Mieter das Recht zu, die Miete angemessen zu mindern, wenn Mängel vorhanden sind, die die Tauglichkeit der Wohnung oder des Hauses beeinträchtigen.

Die Voraussetzungen für die Mietminderung sind jedoch streng definiert. Bevor der Mieter die Miete mindern kann, muss er den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Erst wenn der Vermieter den Mangel nicht behebt, ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern.

Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Mangels ab. Das Ausmaß der beeinträchtigten Nutzung wird in Prozenten bewertet und in der Regel von Gerichten festgelegt. Hierbei kommen verschiedene Kriterien wie beispielsweise Lärm, Gerüche, Feuchtigkeit oder auch der Ausfall von Versorgungsleistungen zum Tragen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Mietminderung zeitlich begrenzt ist. Sobald der Mangel behoben ist, muss der Mieter die volle Miete wieder entrichten. Zudem sollte der Mieter stets nachweisen können, dass er den Mangel dem Vermieter rechtzeitig angezeigt hat.

Mieter sollten bei der Vorgehensweise zur Mietminderung auf professionellen Rechtsrat zurückgreifen, um sicherzustellen, dass sie ihre Rechte korrekt ausüben.

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