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Lexikon

Miturheber

Als Miturheber wird eine Person bezeichnet, die gemeinschaftlich mit anderen Urhebern an der Schaffung eines urheberrechtlich geschützten Werkes beteiligt ist. Dabei wird die Urheberschaft aufgrund einer direkten und persönlichen Mitwirkung an der kreativen Schöpfung verliehen.

Die Miturheberschaft entsteht grundsätzlich aus einem schriftlichen oder mündlichen Vertrag zwischen den Beteiligten, welcher die gemeinsame Schaffung und den Umfang der Rechte und Pflichten regelt. Eine Miturheberschaft kann jedoch auch entstehen, wenn die Zusammenarbeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, sofern die Mitwirkung an der Schaffung erkennbar ist und die Gestaltungsleistung einen wesentlichen Beitrag zum Werk darstellt.

Im Hinblick auf die Urheberrechte entsteht bei einer Miturheberschaft eine gemeinsame Urheberschaft, bei der das Werk von den Miturhebern als Ganzes geschaffen wird und jeder einzeln an diesem Werk beteiligt ist. Hieraus ergibt sich die gemeinschaftliche und unteilbare Urheberstellung aller Miturheber. Jeder Miturheber besitzt somit das volle Urheberrecht und kann das Werk nutzen, veröffentlichen oder Lizenzen vergeben. Entscheidungen bezüglich des Werkes müssen grundsätzlich einstimmig von allen Miturhebern getroffen werden.

Bei der Verwertung des Werkes ergeben sich aus der Miturheberschaft jedoch auch Besonderheiten. Erlöse aus der Verwertung des gemeinsamen Werkes werden grundsätzlich zwischen den Miturhebern im Verhältnis ihrer jeweiligen Miturheberschaft aufgeteilt. Aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, die Verständigung und klare Regelungen über die gemeinsame Verwertung des Werkes festzulegen.

Die Miturheber haben auch im Hinblick auf die Dauer des Urheberrechts einen gemeinschaftlichen Anspruch. Nach dem Tod eines Miturhebers geht dessen Urheberrecht anteilig auf seine Erben über, wobei die Erbfolge die Miturheberschaft respektieren muss.

Insgesamt spielt die Miturheberschaft bei der Schaffung von urheberrechtlich geschützten Werken eine entscheidende Rolle. Besonders im Hinblick auf die Zusammenarbeit bei umfangreichen und aufwendigen Projekten kann die Miturheberschaft die Zusammenarbeit und den Schutz der Urheberrechte aller Beteiligten gewährleisten.

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