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Lexikon

Negativattest (Kartellrecht)

Negativattest (Kartellrecht):
Im Bereich des Kartellrechts bezieht sich der Negativattest auf die Methode der Unternehmenszusammenschlusskontrolle bei Fusionen oder Übernahmen. Er dient dazu, festzustellen, ob eine Fusion oder Übernahme zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen würde. Der Negativattest ist ein Instrument zur Verhinderung von Kartellen und zur Aufrechterhaltung eines fairen und offenen Wettbewerbs.

Bei einem Negativattest handelt es sich um ein Gutachten, das von einer unabhängigen Dritten durchgeführt wird. Diese unabhängige Instanz ist oft eine Wettbewerbsbehörde oder eine speziell eingerichtete Kommission. Der Negativattest beruht auf einer umfassenden Marktbewertung und Analyse und bewertet potenzielle Auswirkungen einer Fusion oder Übernahme auf den Wettbewerb.

Der Negativattest basiert auf bestimmten Kriterien, die darauf abzielen, negative Auswirkungen auf den Wettbewerb zu identifizieren. Dazu gehören unter anderem die Marktanteile der beteiligten Unternehmen, mögliche Eintrittsbarrieren für neue Wettbewerber, das Verhalten der Marktteilnehmer und die potenziellen Effizienzgewinne, die mit der Fusion oder Übernahme verbunden sein können.

Die Durchführung eines Negativattests ist ein entscheidender Schritt im Fusions- und Übernahmeprozess. Das Gutachten wird von den zuständigen Behörden genutzt, um zu ermitteln, ob eine Fusion oder Übernahme zu einer signifikanten Einschränkung des Wettbewerbs führen würde. Wenn der Negativattest zu dem Schluss kommt, dass eine solche Beeinträchtigung besteht, können die Behörden geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Fusion oder Übernahme zu verbieten oder mit Auflagen zu versehen, um den Wettbewerb zu schützen.

Insgesamt ist der Negativattest ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung eines fairen und offenen Wettbewerbs bei Unternehmensfusionen und -übernahmen im Rahmen des Kartellrechts. Durch seine umfassende Analyse und Bewertung trägt er zur Verhinderung von Kartellen bei und schützt die Interessen von Verbrauchern und anderen Marktteilnehmern.

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