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Lexikon

Numerus Clausus

Numerus Clausus (NC) - Definition und Bedeutung

Der Numerus Clausus (kurz NC) ist ein Auswahlverfahren, das zur Begrenzung der Anzahl der Studienplätze an deutschen Hochschulen eingesetzt wird. Insbesondere in beliebten Studiengängen mit begrenzten Kapazitäten wie beispielsweise Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie wird der Numerus Clausus zur Bestimmung der Studienplatzvergabe eingesetzt.

Im Fall des NC werden die verfügbaren Studienplätze anhand der Abiturdurchschnittsnote der Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Je nach Bundesland und Universität können auch bestimmte Wartesemester oder zusätzliche Kriterien wie Praktika oder Sprachkenntnisse in das Auswahlverfahren miteinbezogen werden. Der NC wird dabei in Form eines bestimmten Notendurchschnitts ausgedrückt, der als Mindestvoraussetzung für die Zulassung zu einem Studiengang gilt.

Die genaue Festlegung der NC-Grenzwerte variiert von Jahr zu Jahr und von Studiengang zu Studiengang. Dies liegt daran, dass der NC vom Verhältnis der Studienplatznachfrage zur verfügbaren Kapazität der Universitäten abhängt. So kann es beispielsweise vorkommen, dass der NC für den Studiengang Medizin im Jahr X bei einer Abiturdurchschnittsnote von 1,2 liegt, während er im Jahr X+1 bereits bei 1,0 liegt.

Um herauszufinden, ob der Numerus Clausus für einen bestimmten Studiengang erfüllt wurde, können Bewerberinnen und Bewerber sich an den Hochschulen bewerben und die entsprechenden NC-Werte abwarten. Diese werden häufig in hochschuleigene Datenbanken oder auf der zentralen Vergabeplattform der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) veröffentlicht.

Insgesamt dient der Numerus Clausus dazu, eine faire, transparente und effiziente Zulassung zu Studiengängen mit begrenzter Kapazität sicherzustellen. Durch die Festlegung bestimmter Mindestanforderungen wird eine gewisse Auswahl getroffen und eine Überlastung der Universitäten vermieden. Obwohl der NC häufig kritisiert wird und nicht immer als gerechtes Verfahren angesehen wird, erfüllt er den Zweck, eine geordnete Vergabe der Studienplätze zu ermöglichen.

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