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Lexikon

objektive Unmöglichkeit

Die "objektive Unmöglichkeit" ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf eine Situation bezieht, in der die Erfüllung eines Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich wird. Im deutschen Zivilrecht wird sie in den §§ 275, 311a, 313 und 326 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) behandelt. Die objektive Unmöglichkeit ist ein wichtiger Faktor bei der Beurteilung von Vertragsstörungen und der daraus resultierenden Haftung.

Um den Begriff der objektiven Unmöglichkeit besser zu verstehen, ist es wichtig, zwischen der objektiven und subjektiven Unmöglichkeit zu unterscheiden. Während die subjektive Unmöglichkeit auf persönlichen Umständen beruht, die die Vertragserfüllung für eine bestimmte Person unmöglich machen, bezieht sich die objektive Unmöglichkeit auf Umstände, die für jedermann zur Erfüllung des Vertrags unmöglich wären.

Die objektive Unmöglichkeit kann verschiedene Ursachen haben. Im Allgemeinen wird sie durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht, wie Naturkatastrophen, Kriege oder andere unvorhersehbare Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen. Es kann auch durch rechtliche Beschränkungen oder die Unmöglichkeit der Beschaffung von Materialien oder Ressourcen entstehen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.

In Fällen objektiver Unmöglichkeit sind die Parteien von ihrer vertraglichen Verpflichtung befreit. Das bedeutet, dass weder die Vertragsparteien noch das Gericht Schadensersatz oder die Erfüllung des Vertrags verlangen können. Der Vertrag wird in der Regel aufgehoben und die bereits erbrachten Leistungen müssen zurückgewährt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die objektive Unmöglichkeit strikt nachgewiesen werden muss. Eine vorübergehende oder nur erschwerte Leistungserbringung rechtfertigt in der Regel keine Berufung auf die objektive Unmöglichkeit. Es liegt in der Verantwortung der Partei, die sich auf die objektive Unmöglichkeit beruft, den Nachweis für die Existenz und Unmöglichkeit der Leistung zu erbringen.

In der Bewertung von Vertragsstreitigkeiten spielt die objektive Unmöglichkeit eine entscheidende Rolle für die Feststellung der Schadensersatzpflicht und Haftung. Eine fundierte Kenntnis dieses rechtlichen Konzepts ist für alle Vertragspartner von großer Bedeutung, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und angemessene rechtliche Schritte unter Berücksichtigung der objektiven Unmöglichkeit einzuleiten.

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