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Lexikon

Organschaftsvertrag

Der Organschaftsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag zwischen einer Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft, der die Grundlage für die Bildung einer Organschaft gemäß § 291 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) bildet. Eine Organschaft entsteht, wenn die Muttergesellschaft als Organträger die volle rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Kontrolle über ihre Tochtergesellschaft ausübt.

Der Organschaftsvertrag definiert die wesentlichen Bedingungen und Rechte, die zwischen den beteiligten Parteien bestehen. Er regelt insbesondere die Übertragung von Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und finanziellen Ressourcen von der Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft. Dadurch wird die Tochtergesellschaft zu einem rechtlich abhängigen Organ der Muttergesellschaft.

Im Organschaftsvertrag werden auch Fragen der Haftung, der Geschäftsführung und der Gewinnverwendung festgehalten. Die Muttergesellschaft übernimmt hierbei die Verantwortung für die Tochtergesellschaft und haftet für deren Verbindlichkeiten. Die Tochtergesellschaft agiert im Namen und auf Rechnung der Muttergesellschaft und ist somit rechtlich eng mit dieser verbunden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Organschaftsvertrags ist die steuerliche Behandlung. Durch die Anerkennung einer Organschaft können Mutter- und Tochtergesellschaft ihre Steuerbelastung optimieren. Gewinne und Verluste werden konsolidiert, wodurch Doppelbesteuerung vermieden wird.

Bei der Erstellung eines Organschaftsvertrags ist es entscheidend, dass alle relevanten rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Ausarbeitung des Vertrags ist daher unerlässlich, um mögliche juristische und steuerliche Risiken zu minimieren.

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