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Lexikon

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) ist eine besondere Form der Berufsausübungsgemeinschaft, die in Deutschland für freiberufliche Tätigkeiten, insbesondere für Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Ärzte, zugelassen ist. Sie bietet die Möglichkeit für freiberuflich Tätige, ihre Kräfte zu bündeln und ihre Dienstleistungen in gemeinschaftlicher Verantwortung anzubieten.

Eine Partnerschaftsgesellschaft ist eine Personenmehrheit, die durch einen Vertrag zwischen den Partnern begründet wird. Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) besitzt die PartG eine eigene Rechtsfähigkeit. Das bedeutet, dass sie selbständig Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann. Die PartG tritt als eigenständige Rechtspersönlichkeit auf und kann somit etwa Vermögen besitzen, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten.

Im Rahmen einer PartG haften die Partner in voller persönlicher und gesamtschuldnerischer Haftung für sämtliche Verbindlichkeiten und Schäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt somit nicht für die einzelnen Partner, sondern ausschließlich für die Gesellschaft selbst. Aus diesem Grund ist es für die Mitglieder einer PartG besonders wichtig, eine umfassende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Um als Partnerschaftsgesellschaft anerkannt zu werden, müssen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem die Eintragung der PartG in das Partnerschaftsregister beim örtlichen Amtsgericht. Zudem muss die Bezeichnung "Partnerschaftsgesellschaft" oder die Abkürzung "PartG" im Namen der Gesellschaft enthalten sein, um die Rechtsform kenntlich zu machen.

Insgesamt bietet die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) freiberuflich Tätigen die Möglichkeit, ihre Kompetenzen zu erweitern, Risiken zu minimieren und sich gemeinsam auf dem Markt zu präsentieren. Durch die Zusammenarbeit in einer PartG können die Partner ihre Ressourcen optimal nutzen und Synergien schaffen, um ihren Kunden ein breiteres Spektrum an fachlicher Expertise anzubieten.

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