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Lexikon

Passivlegitimation

Passivlegitimation ist ein entscheidender juristischer Begriff im Bereich der Prozessführung und bezieht sich auf die Frage der zulässigen Parteienstellung in einem gerichtlichen Verfahren. Diese Doktrin stellt sicher, dass eine Person oder Organisation als Beklagte oder Klägerin auftreten kann, indem sie in die Rechte und Pflichten einer anderen Person "hineinlegt".

Im deutschen Rechtssystem dient die Passivlegitimation dazu, sicherzustellen, dass eine Klage gegen die richtige Partei erhoben wird. Nur eine Person oder Organisation, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem behaupteten Anspruch steht oder für diesen haftet, kann von einer Gerichtsentscheidung betroffen sein und ist passiv legitimiert.

Ein Beispiel für Passivlegitimation wäre, wenn ein Unternehmen verklagt wird. In diesem Fall müssen alle Personen oder Organisationen, die in der Klageschrift als Beklagte aufgeführt sind, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Passivlegitimation erfüllen. Andernfalls würde das Gericht die Klage aufgrund fehlender Parteistellung abweisen.

Ein weiteres Merkmal der Passivlegitimation ist die Möglichkeit der sogenannten abgeleiteten Passivlegitimation. Dies bedeutet, dass eine Person oder Organisation, die zwar nicht direkt an dem behaupteten Anspruch beteiligt ist, aber mit der passiven Partei in einem rechtlichen Verhältnis steht, auch passiv legitimiert sein kann. Dies könnte der Fall sein, wenn eine Person als Erfüllungsgehilfe oder Vertreter der Beklagten handelt.

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