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Lexikon

Pflichtteil

Der Begriff "Pflichtteil" bezieht sich auf einen rechtlichen Anspruch, den nahe Verwandte haben, um ihr Erbrecht zu sichern. Gemäß dem deutschen Erbrecht steht jedem Abkömmling, Ehegatten oder Elternteil ein Pflichtteil zu, auch wenn sie nicht als Erben im Testament aufgeführt sind. Das Pflichtteilsrecht dient dem Schutz der nächsten Angehörigen und soll verhindern, dass sie durch die letztwillige Verfügung des Erblassers benachteiligt werden.

Das Pflichtteilsrecht ist im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Laut § 2303 BGB kann der Pflichtteil ohne Rücksicht auf den erbrechtlichen Willen des Verstorbenen verlangt werden. Der Pflichtteil besteht dabei grundsätzlich aus der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Die Berechnung des Pflichtteils orientiert sich an der gesetzlichen Erbquote, die vom Verwandtschaftsgrad abhängig ist. Abkömmlinge, wie Kinder oder Enkel, erhalten beispielsweise einen höheren Pflichtteil als Ehegatten oder Eltern. Der Pflichtteil kann aber durch Schenkungen oder Zuwendungen des Erblassers zu Lebzeiten reduziert werden.

Um den Pflichtteil geltend zu machen, müssen die Berechtigten innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall ihren Anspruch anmelden. Eine verspätete Anmeldung kann dazu führen, dass das Recht auf den Pflichtteil verfällt.

Es ist wichtig anzumerken, dass der Pflichtteil nur in bar ausbezahlt werden kann und keine Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen umfasst. In der Regel wird der Pflichtteil aus dem vorhandenen Vermögen des Erblassers beglichen, sodass möglicherweise andere Erben zugunsten der Pflichtteilsberechtigten ihren Erbteil reduzieren müssen.

Indem das Pflichtteilrecht sicherstellt, dass die engsten Verwandten nicht von der Erbfolge ausgeschlossen werden können, gewährleistet es faire und gerechte Verteilung des Nachlasses. Es ist wichtig, rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt für Erbrecht einzuholen, um die genauen Details und mögliche Ausnahmen des Pflichtteilsrechts zu verstehen. So können Erben und potenzielle Berechtigte ihre Rechte wahren und Streitigkeiten um das Erbe vermeiden.

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