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Lexikon

qualifizierte Mehrheit

Die "qualifizierte Mehrheit" ist ein grundlegendes Konzept der Unternehmensführung und Aktionärsrechte. Diese Regelung ist in vielen juristischen Systemen und insbesondere im deutschen Aktienrecht fest verankert. Eine qualifizierte Mehrheit bezieht sich auf die Mindestanzahl an Stimmen, die erforderlich ist, um bestimmte wichtige Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens zu treffen.

Im deutschen Aktienrecht ist eine qualifizierte Mehrheit mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen definiert. Dies bedeutet, dass sich eine Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen zustimmend äußern muss, um einen Beschluss zu fassen. Diese spezielle Mehrheitsanforderung hat einen entscheidenden Einfluss auf wichtige unternehmerische Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Änderung des Unternehmenszwecks, die Fusion mit anderen Unternehmen oder die Erhöhung des Grundkapitals.

Neben dem deutschen Aktienrecht ist die qualifizierte Mehrheit auch in anderen Ländern und Rechtssystemen von großer Bedeutung. In den USA wird oft von einer "super majority", meist 2/3 oder 3/4 Mehrheit, gesprochen. In England wird die qualifizierte Mehrheit als "special resolution" definiert.

Die Einrichtung einer qualifizierten Mehrheit dient dem Schutz der Gesellschafter und der Minderheitsinteressen. Sie stellt sicher, dass wichtige Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens nicht leichtfertig getroffen werden können und dass Minderheitsaktionäre genügend Einflussmöglichkeiten haben. Sie schließt auch den Missbrauch von Mehrheitsstimmen aus, indem sie eine höhere Hürde für die Zustimmung zu bestimmten Beschlüssen setzt.

In der Finanzwelt ist das Verständnis des Konzepts der qualifizierten Mehrheit von entscheidender Bedeutung. Investoren und Aktionäre müssen die Auswirkungen dieser Regelung auf die Unternehmensführung verstehen und berücksichtigen, insbesondere bei der Analyse von Investmentchancen und der Bewertung der Governance-Praktiken eines Unternehmens.

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