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Lexikon

Quotenregelung

Definition: Die Quotenregelung ist ein Instrument zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Sie legt fest, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe eine festgelegte Quote an Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen reservieren müssen.

Die Quotenregelung basiert auf dem Prinzip der Inklusion und der Gleichstellung und soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. Sie ist in verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen verankert, wie beispielsweise dem deutschen Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

Gemäß der Quotenregelung sind Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil dieser Stellen an Menschen mit Behinderungen zu vergeben. Die genaue Quote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt in der Regel zwischen 4 und 8 Prozent der Arbeitsplätze. Diese Unternehmen müssen jährlich eine Ausgleichsabgabe entrichten, wenn sie die festgelegte Quote nicht erfüllen.

Die Quotenregelung dient jedoch nicht nur der Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen, sondern fördert auch die Integration und Teilhabe in der Gesellschaft. Menschen mit Behinderungen können durch die Beschäftigung ihr eigenständiges Leben finanzieren, eine berufliche Perspektive entwickeln und ihre individuellen Fähigkeiten und Erfahrungen einbringen.

Um eine effektive Umsetzung der Quotenregelung zu gewährleisten, arbeiten Unternehmen häufig mit spezialisierten Organisationen zusammen. Diese Organisationen unterstützen bei der Personalplanung, der Suche nach geeigneten Kandidaten und der Einrichtung von barrierefreien Arbeitsplätzen.

Insgesamt bietet die Quotenregelung sowohl für Unternehmen als auch für Menschen mit Behinderungen Vorteile. Unternehmen können das Potenzial verschiedener Fähigkeiten nutzen und die Vielfalt im Team fördern. Menschen mit Behinderungen haben die Möglichkeit, ihre beruflichen Fähigkeiten einzusetzen und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen.

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