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Lexikon

Rechtskraft

Rechtskraft ist ein juristischer Terminus, der die endgültige und unanfechtbare Wirksamkeit und Verbindlichkeit eines gerichtlichen Urteils oder eines anderen Verwaltungsakts bezeichnet. Wenn eine gerichtliche Entscheidung oder ein Verwaltungsakt rechtskräftig wird, kann sie bzw. er nicht mehr angefochten, geändert oder aufgehoben werden. Dies bedeutet, dass das Urteil oder der Verwaltungsakt vollstreckt werden kann und die darin enthaltenen Anordnungen oder Rechte rechtsverbindlich sind.

Die Rechtskraft einer Entscheidung tritt in der Regel ein, wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft wurden oder die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels abgelaufen ist. Rechtsmittel können Berufung, Revision oder Einspruch sein, je nachdem, um welche Art von Entscheidung es sich handelt. Sobald eine Entscheidung rechtskräftig ist, können die Parteien nicht mehr vor einem höheren Gericht in der Sache verhandeln.

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