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Lexikon

Reisevertrag

Reisevertrag: Definition und Bedeutung im AlleAktien Glossar

Ein Reisevertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisenden, der die Rahmenbedingungen einer Reise regelt. Dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Erbringung von Reisedienstleistungen und definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien.

Gemäß dem deutschen Reiserecht ist der Reisevertrag durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und durch das Reiserecht (Reisevertragsrecht und Reisevermittlungsrecht) geregelt. Das BGB legt fest, dass ein Reisevertrag vorliegt, sobald der Reisende das Angebot des Reiseveranstalters annimmt und eine Anzahlung oder den Gesamtpreis leistet.

Der Reisevertrag beinhaltet folgende wichtige Informationen:

1. Reiseziel und Reisedauer: Der Vertrag enthält Angaben zu Ort, Datum und Dauer der Reise sowie zu den ggf. enthaltenen Leistungen wie Flug, Unterkunft, Verpflegung und Ausflüge.

2. Reisepreis: Hier werden der Gesamtpreis der Reise sowie die Zahlungsmodalitäten festgelegt. Ebenso sind Informationen zur Höhe von Anzahlungen und Restzahlungen enthalten.

3. Leistungen: Der Reiseveranstalter verpflichtet sich zu bestimmten Leistungen wie Transport, Unterkunft, Verpflegung und ggf. zur Organisation von Ausflügen. Die genauen Leistungen werden im Vertrag festgelegt.

4. Rechte und Pflichten des Reisenden: Der Reisende ist verpflichtet, den vereinbarten Preis fristgerecht zu bezahlen. Zudem gelten bestimmte Informations- und Mitwirkungspflichten, beispielsweise die Angabe von Namen und Geburtsdaten der Reisenden oder die Beachtung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften.

5. Stornierung und Umbuchung: Der Vertrag regelt auch die Bedingungen für Stornierungen oder Umbuchungen seitens des Reisenden sowie die entsprechenden Gebühren und Fristen.

Durch den Abschluss eines Reisevertrags entstehen sowohl für den Reisenden als auch für den Reiseveranstalter Rechte und Pflichten. Wird der Vertrag nicht erfüllt, beispielsweise durch mangelhafte Leistungen des Veranstalters, können Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Eine sorgfältige Prüfung des Reisevertrags vor der Unterzeichnung ist daher ratsam, um mögliche Unklarheiten oder Risiken zu vermeiden. Damit Reisende ihre Rechte optimal wahrnehmen können, sollten sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen des Reiserechts informieren und bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.

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