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Lexikon

Schöffengericht

Das Schöffengericht ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Strafrechtssystems. Es handelt sich dabei um ein Gericht, das zur Entscheidung über weniger schwere Straftaten zuständig ist. Das Schöffengericht setzt sich aus einem Berufsrichter und zwei sogenannten Schöffen zusammen, wobei Schöffen ehrenamtliche Richter sind und aus der Bevölkerung ausgewählt werden.

Die Hauptaufgabe des Schöffengerichts besteht darin, in erster Instanz über Strafsachen zu urteilen, bei denen die angedrohte Strafe eine Höchstgrenze von vier Jahren Freiheitsstrafe nicht überschreitet. Dies umfasst beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug. Der Vorteil der Beteiligung von Schöffen liegt darin, dass sie ihre Lebens- und Erfahrungswelt in die Entscheidungsfindung einbringen können.

Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch Zufall, allerdings werden gewisse Voraussetzungen an die eignende Person gestellt. Schöffen müssen deutsche Staatsbürger sein und die deutsche Sprache gut beherrschen. Zudem dürfen sie weder Vorstrafen haben noch in bestimmten Berufsgruppen tätig sein, die bereits Kenntnisse in der Rechtsprechung vermitteln könnten.

Das Schöffengericht verhandelt grundsätzlich öffentlich. Dies ermöglicht Transparenz und sorgt für die Kontrolle und Legitimation des Gerichtsprozesses. Dennoch gibt es bestimmte Ausnahmen, in denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, beispielsweise um die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten zu schützen oder sensible Informationen zu wahren.

Alle Entscheidungen des Schöffengerichts können von beiden Parteien angefochten werden. Der Rechtsbehelf besteht in der Regel aus der Berufung oder der Revision. Die Berufung ermöglicht eine erneute Überprüfung des Urteils vor dem nächsthöheren Gericht, während die Revision nur auf bestimmte Rechtsfragen beschränkt ist und keine umfassende erneute Prüfung des gesamten Urteils beinhaltet.

Insgesamt spielt das Schöffengericht eine wichtige Rolle im deutschen Strafrechtssystem, da es eine breitere gesellschaftliche Teilhabe an der Rechtsprechung ermöglicht und dadurch das Vertrauen in die Justiz stärkt. Durch die Zusammenarbeit von Berufsrichtern und Schöffen werden fundierte und gerechte Entscheidungen getroffen, die den individuellen Fall angemessen berücksichtigen und zugleich das öffentliche Interesse dienen.

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