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Lexikon

Selbstbelieferung vorbehalten

Selbstbelieferung vorbehalten ist ein Begriff, der in Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet wird, um auszudrücken, dass der Verkäufer berechtigt ist, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen an den Kunden zu verweigern, wenn er selbst nicht oder nicht rechtzeitig beliefert werden kann. Diese Klausel dient als Schutz für den Verkäufer und stellt sicher, dass er nicht aufgrund von Lieferengpässen oder unvorhersehbaren Ereignissen haftbar gemacht werden kann.

Die Selbstbelieferungsvorbehaltsklausel ist besonders in Verträgen mit langfristigen Liefervereinbarungen oder bei Produkten mit begrenzter Verfügbarkeit von Bedeutung. Sie ermöglicht es dem Verkäufer, flexibel auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren, die seine eigene Belieferung beeinträchtigen könnten. Beispiele dafür sind Rohstoffknappheit, Produktionsausfälle oder Verzögerungen bei der Lieferung von Vorprodukten.

Im Falle einer Selbstbelieferungsverweigerung ist der Verkäufer verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferung zu informieren. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, Schadensersatz oder alternative Lieferungen anzubieten. Der Kunde hat in der Regel das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls die Selbstbelieferungsvorbehaltsklausel zutrifft und der Verkäufer die Ware oder Dienstleistung nicht liefern kann.

Der Selbstbelieferungsvorbehalt hat seine rechtlichen Grundlagen im deutschen AGB-Recht. Gemäß § 275 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist eine Leistungspflicht ausgeschlossen, wenn diese für den Verkäufer unzumutbar wird oder unmöglich ist. Der Bundesgerichtshof hat wiederholt bestätigt, dass der Selbstbelieferungsvorbehalt eine zulässige Regelung ist und dem Verkäufer einen angemessenen Schutz vor unvorhersehbaren Ereignissen bietet.

Insgesamt ist der Selbstbelieferungsvorbehalt eine wichtige Klausel in Verträgen und AGBs, die sowohl Verkäufer als auch Käufer schützt. Es ist ratsam, diese Klausel sorgfältig zu prüfen und zu verstehen, um mögliche Konsequenzen im Falle einer Nichtlieferung zu erkennen.

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