Steuern sparen bei Aktien und Dividenden
Aktiengewinne und Dividenden müssen in Deutschland versteuert werden. Und zwar mit der Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, insgesamt ca. 25-27 % des Gewinns. Doch es gibt Möglichkeiten, wie Steuern bei Aktien gespart werden können.
Steuern haben einen massiven Einfluss auf die Rendite von Aktien. Wer häufig kauft und verkauft, muss jedes Mal Steuern bezahlen. Bei einer langfristigen "Buy and Hold"-Strategie gibt es dieses Problem nicht. Die unversteuerten Kursgewinne profitieren jedes Jahr vom Zinseszins.
Grundsätzlich kommt es darauf an, in welchem Bundesland du lebst und ob du Mitglied einer Kirche bist. Normalerweise bezahlen Anleger bei Aktiengewinnen und Dividenden zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent an Steuern. Es gibt allerdings auch einen Freibetrag von 801 Euro pro Person (alleinstehende Person). Bei verheirateten Paaren ist der Abgeltungssteuer-Freibetrag doppelt so hoch. Er liegt bei 1.602 Euro. Bleiben die Aktiengewinne und die Dividenden unter dem Freibetrag, müssen keine Steuern gezahlt werden.
Aktiengewinne werden steuerlich direkt an der Quelle einbehalten
Bei der Abgeltungssteuer/Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer. Für dich als Aktienbesitzer bedeutet das, dass du dich nicht selbst um die Besteuerung kümmern musst. Das Kreditinstitut als Quelle deines Kursgewinns übernimmt das automatisch für dich. Das Kreditinstitut verrechnet auch direkt Gewinne und Verluste, so dass du nur auf die Differenz Steuern zahlen musst.
Steuern sparen dank Aktien-Freibetrag: 801 Euro pro Person
Aber nicht jeder Aktiengewinn und nicht jede Dividendenzahlung muss automatisch versteuert werden. Kleinanleger profitieren in Deutschland von einem Freibetrag, der für Singles 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro beträgt. Du profitierst aber nur von diesem steuerfreien Betrag, wenn du bei deinem Kreditinstitut den sogenannten Freistellungsauftrag beantragt hast. Ansonsten werden die Steuern trotzdem abgezogen. Diese können zwar später mittels Steuererklärung zurückgefordert werden, was aber einen unnötigen administrativen Aufwand bedeutet.
Aktien-Steuern sparen dank NV-Bescheinigung
Die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) ermöglicht es, dass die Kapitalertragssteuer beim Verkauf von Aktien gar nicht erst vom Depotkonto abgebucht wird. Diese Bescheinigung muss im Vorfeld dem Finanzamt präsentiert werden und bestätigt, dass dein Einkommen durch andere Tätigkeiten zu gering ist und du somit erstmal keine Steuern auf Aktiengewinne bezahlen musst.
Aktien-Steuern sparen dank persönlichem Steuersatz von unter 25 %
Liegt dein persönlicher Einkommenssteuersatz unter 25%, lohnt es sich, die Veranlagung von Kapitalerträgen innerhalb der Einkommenssteuer zu absolvieren. Dazu muss eine Einkommenssteuererklärung ausgefüllt werden, auch wenn ansonsten keine Verpflichtung dafür bestehen würde. Dafür wird die Anlage KAP verwendet. Das Finanzamt zahlt dann den zu viel bezahlten Teil der Steuern im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder zurück.
Aktien-Steuern sparen dank Verschieben der Steuer auf Dividendeneinkünfte
Steuern auf Dividendeneinkünfte können in spätere Steuerjahre verschoben werden, sofern kurz vor einem Jahreswechsel beispielsweise noch Anleihen mit hohen Stückzinsen gekauft werden. Diese Stückzinsen reduzieren die zu versteuernden Erträge und damit die Steuern auf Aktien für dasselbe Jahr. Dieser Trick für Steuern auf Aktien ist nicht für die Kursgewinne auf Aktien anwendbar, da hier nur eine Aufrechnung gegeneinander erfolgen kann.
Aktien-Steuern sparen dank Harmonisierung von Gewinnen
Es lohnt sich, die Gewinne gleichmäßig auf mehrere Jahre zu verteilen, damit der Freibetrag von 801€ jedes Jahr ausgeschöpft werden kann. Im optimalen Falle sogar der Grundfreibetrag von 9000 EUR. Realisiere deine Gewinne durch gezielte Aktienverkäufe spätestens im Dezember, wenn diese Beträge noch nicht ausgereizt sind, um Aktiengewinne optimal zu versteuern.
Aktiengewinne versteuern: Verkauf von Altbeständen vielleicht noch steuerfrei
Alles was vor 2009 an Aktien gekauft wurde und sich noch in deinem Depot befindet, sind sogenannte Altbestände. Auf diese Altbestände bezahlst du keine Steuern, auch wenn du die Aktien mit Gewinn verkaufst. Aber Achtung: Bei Aktiengewinnen gilt das Prinzip „first in, first out“. Die zuerst gekauften Aktien werden auch wieder zuerst verkauft.
Beispiel
Du hast im Jahr 2008 150 Aktien vom Unternehmen X gekauft. Ein Jahr später, also 2009, hast du weitere 150 Aktien dazugekauft. Du hast nun 300 Aktien in deinem Depot und entscheidest dich heute, 200 davon zu verkaufen. Die Aktiengewinne der ersten 150 Aktien bleiben steuerfrei, weil du diese Aktien schon 2008 gekauft hast. Auf die Aktiengewinne der verbleibenden 50 Aktien bezahlst du Abgeltungssteuer, weil diese Aktien 2009 gekauft wurden.