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Lexikon

Steuerverjährung

Steuerverjährung ist ein rechtlicher Begriff, der sich auf die Verjährung von steuerlichen Forderungen bezieht. In Deutschland unterliegt die Verjährung von Steuerschulden rechtlichen Bestimmungen, um eine angemessene und gesetzlich geregelte Beschränkung der Ansprüche des Finanzamtes sicherzustellen.

Im deutschen Steuerrecht beträgt die Verjährungsfrist für Steuern und steuerliche Nebenleistungen grundsätzlich vier Jahre gemäß § 169 der Abgabenordnung (AO). Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist. Sollten jedoch bestimmte Umstände eintreten, besteht die Möglichkeit einer Verlängerung oder Unterbrechung der Verjährung.

Eine Verlängerung der Verjährungsfrist kann beispielsweise eintreten, wenn das Finanzamt gegenüber dem Steuerpflichtigen einen Steueranpassungsbescheid erlässt. In diesem Fall beginnt die Verjährungsfrist erneut und beträgt dann weitere vier Jahre ab Zustellung des Bescheids.

Die Verjährung kann auch unterbrochen werden, beispielsweise durch eine Steuerprüfung, eine Säumniszuschlagsfestsetzung, eine Vollstreckungsmaßnahme oder eine Insolvenzeröffnung. Bei Unterbrechung der Verjährung beginnt die Frist erneut von vorn zu laufen. Der Ablauf der Verjährungsfrist wird somit gehemmt.

Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass bestimmte Steuertatbestände eine längere Verjährungsfrist aufweisen. Zum Beispiel beträgt die Verjährungsfrist für hinterzogene Steuern zehn Jahre. Auch bei bestimmten Delikten, wie Steuerhinterziehung, Betrug oder Subventionsbetrug, kann die Verjährung gehemmt oder verlängert werden.

Die Steuerverjährung wirkt sich sowohl auf den Steuerschuldner als auch auf das Finanzamt aus. Sobald die Verjährungsfrist abgelaufen ist, kann das Finanzamt keine steuerlichen Ansprüche mehr geltend machen und der Steuerpflichtige ist von weiteren Zahlungsaufforderungen befreit. Es ist daher von großer Bedeutung, die Verjährungsfristen im Steuerrecht zu kennen und sorgfältig zu überwachen, um eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden.

Als Steuerpflichtiger sollte man jedoch beachten, dass die Verjährung von Steuerschulden nicht bedeutet, dass diese automatisch erlassen sind. Das Finanzamt kann weiterhin eine Steuerprüfung durchführen und im Falle von Steuerhinterziehung oder bewusster Täuschung rechtliche Schritte einleiten. Es ist daher ratsam, die steuerlichen Angelegenheiten ordnungsgemäß zu führen und eventuelle Steuerverbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Insgesamt ist die Steuerverjährung ein wichtiges Element im deutschen Steuerrecht, das die Rechte und Pflichten sowohl des Steuerpflichtigen als auch des Finanzamtes regelt. Eine genaue Kenntnis der Verjährungsfristen und der Umstände, unter denen die Verjährung unterbrochen oder verlängert werden kann, ist unerlässlich, um rechtlichen und finanziellen Risiken vorzubeugen.

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