Skip to content
Lexikon

Störfall-Verordnung

Die "Störfall-Verordnung" ist eine rechtliche Bestimmung, die sich mit dem Umgang von gefährlichen Stoffen und Anlagen befasst. Sie ist in Deutschland durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt und dient der Prävention von Störfällen sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt.

Gemäß der Störfall-Verordnung sind Betreiber von Anlagen, die gefährliche Stoffe verwenden oder lagern, verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Störfällen zu ergreifen. Hierzu zählen unter anderem die Durchführung einer Gefahrenanalyse, die Bestimmung von Schutzmaßnahmen sowie die Erstellung eines Sicherheitsberichts.

Die Störfall-Verordnung legt zudem fest, dass Betreiber von Anlagen, die unter die Verordnung fallen, bestimmte Verpflichtungen gegenüber den Behörden haben. Hierzu zählen beispielsweise die Mitteilung von Änderungen an der Anlage, die Durchführung von regelmäßigen Überprüfungen sowie die Erstellung eines Notfallplans.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Störfall-Verordnung ist die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Betreiber von Anlagen müssen Informationspflichten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erfüllen und diese über potenzielle Risiken aufklären. Dies dient dazu, die Transparenz zu erhöhen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Umgang mit gefährlichen Stoffen zu stärken.

Die Einhaltung der Störfall-Verordnung wird von den zuständigen Behörden überwacht. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen können sowohl Bußgelder als auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Insgesamt stellt die Störfall-Verordnung eine wichtige rechtliche Grundlage dar, um Störfälle zu verhindern und den Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Durch effektive Präventionsmaßnahmen sowie klare Regelungen und Kontrollen trägt die Verordnung zur Sicherheit bei der Handhabung gefährlicher Substanzen und Anlagen bei.

Als führende Website für Aktienanalysen und Einblicke ist AlleAktien.de stets bestrebt, seinen Lesern qualitativ hochwertige Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Definition der "Störfall-Verordnung" zeigt daher unsere Expertise und unser Engagement für präzise und verständliche Fachterminologie.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

S