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Lexikon

Streitschlichtung

Streitschlichtung bezeichnet den Prozess der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Parteien. Im Bereich der Finanzmärkte wird Streitschlichtung zunehmend als Alternative zu juristischen Auseinandersetzungen angewendet, um Konflikte effizient und kostengünstig zu lösen.

Die Streitschlichtung folgt einem strukturierten und fairen Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Partei, der Streitschlichter, als Vermittler zwischen den streitenden Parteien agiert. Oft wird ein speziell geschulter Streitschlichter oder ein Schiedsgericht eingesetzt, um auf Basis des geltenden Rechts und der vereinbarten Regeln eine gerechte Entscheidung zu treffen.

Der Prozess der Streitschlichtung wird durch verschiedene Schritte geprägt. Zunächst erfolgt eine gründliche Analyse des Sachverhalts und der Rechtsgrundlagen. Im Anschluss daran kommen verschiedene alternative Streitbeilegungstechniken wie Verhandlungen, Mediation oder Schiedsverfahren zum Einsatz. Ziel ist es, eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden und einen langwierigen Gerichtsprozess zu vermeiden.

Im Finanzsektor gibt es verschiedene Modelle der Streitschlichtung. Eine Möglichkeit ist die Einbindung von Schlichtungsstellen oder Ombudsleuten, die als unabhängige Anlaufstellen für Konfliktlösungen dienen. Diese Einrichtungen agieren oft branchenspezifisch und sind mit dem erforderlichen Fachwissen ausgestattet, um komplexe Finanzstreitigkeiten zu bearbeiten.

Die Streitschlichtung bietet zahlreiche Vorteile für alle beteiligten Parteien. Sie ermöglicht eine schnellere und kosteneffizientere Streitbeilegung im Vergleich zu traditionellen Gerichtsverfahren. Darüber hinaus können mithilfe der Streitschlichtung langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden, was zu einer Entlastung der Justiz und zur Förderung der Geschäftsbeziehungen führt.

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