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Lexikon

subjektiv-persönliche Reallast

Beschreibung des Begriffs "subjektiv-persönliche Reallast":

Die subjektiv-persönliche Reallast ist ein wichtiges rechtliches Konzept im Zusammenhang mit der Immobilienbewertung und dem Grundbuch. Sie bezieht sich auf Belastungen oder Beschränkungen, die aufgrund einer persönlichen Vereinbarung zwischen einer bestimmten Person und dem Eigentümer einer Immobilie entstehen.

Im Kern geht es bei der subjektiv-persönlichen Reallast um rechtliche Verpflichtungen oder Einschränkungen, die aufgrund einer individuellen Vereinbarung entstehen. Diese Vereinbarungen sind dabei zwischen den betroffenen Parteien bindend und haben direkte Auswirkungen auf die bestehenden Rechte und Pflichten in Bezug auf das Grundstück.

Einige Beispiele für subjektiv-persönliche Reallasten sind beispielsweise das Wohnrecht, das Nießbrauchsrecht oder auch bestimmte Dienstbarkeiten wie das Wegerecht. Diese Rechte oder Belastungen können von Natur aus persönlicher oder familiärer Natur sein und sind oft eng mit den jeweiligen Personen verbunden, die diese Rechte genießen oder tragen müssen.

Um die subjektiv-persönliche Reallast im Grundbuch festzuhalten und rechtlich abzusichern, ist eine Eintragung erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, für alle Beteiligten transparent und verbindlich sind. Diese Eintragung ermöglicht es potenziellen Käufern oder anderen Interessenten, über bestehende Rechte und Belastungen informiert zu sein und ihre Kaufentscheidungen entsprechend zu treffen.

Die Kenntnis und Berücksichtigung subjektiv-persönlicher Reallasten ist von großer Bedeutung für eine umfassende und fundierte Immobilienbewertung. Es ermöglicht potenziellen Käufern, die vollständigen Rechte und Belastungen eines Grundstücks zu verstehen und ihre Investitionsentscheidungen entsprechend abzuwägen.

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