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Lexikon

Subsidiarität der Einkunftsarten

Die Subsidiarität der Einkunftsarten ist ein Konzept aus dem deutschen Steuerrecht, das die Reihenfolge bestimmt, in der verschiedene Einkunftsarten zur Berechnung der Einkommensteuer herangezogen werden. Es handelt sich dabei um eine wichtige Regelung, die dazu dient, die Besteuerung von Einkünften klar zu ordnen und Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Gemäß dem Prinzip der Subsidiarität werden Einkunftsarten in einer bestimmten Reihenfolge berücksichtigt. Hierbei werden zunächst die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (z.B. Gehälter oder Löhne) herangezogen, gefolgt von Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden). Sollten diese beiden Einkunftsarten nicht vorhanden oder nicht ausreichend sein, werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung herangezogen. Als letzte Stufe der Subsidiarität gelten die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (z.B. freiberufliche Tätigkeiten oder Gewerbebetrieb).

Die Subsidiarität der Einkunftsarten gewährleistet somit eine geordnete Heranziehung der verschiedenen Einkunftsarten zur Berechnung der Einkommensteuer. Dies betrifft vor allem Personen, die mehrere Einkunftsarten haben, da diese gemäß der Subsidiarität in einer festgelegten Reihenfolge berücksichtigt werden.

Die Anwendung der Subsidiarität hat auch steuerliche Auswirkungen. Ein Beispiel hierfür ist die Verrechnung von Verlusten: Verluste einer Einkunftsart können nur mit Gewinnen derselben Einkunftsart oder mit positiven Einkünften der nächsthöheren Stufe verrechnet werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise Verluste aus selbständiger Arbeit nur mit Gewinnen aus selbständiger Arbeit oder Gewinnen aus Vermietung und Verpachtung verrechnet werden können.

Insgesamt stellt die Subsidiarität der Einkunftsarten eine wichtige Regelung im deutschen Steuerrecht dar, um die Besteuerung von Einkünften zu ordnen und Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Berücksichtigung der Reihenfolge der Einkunftsarten ermöglicht eine systematische und gerechte Besteuerung und gewährleistet die einheitliche Anwendung der Steuergesetze.

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