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Lexikon

Tafelgeschäft

Tafelgeschäft bezeichnet eine Art von Finanztransaktion, die außerhalb eines organisierten Marktes stattfindet, bei der Käufer und Verkäufer physisch an einem Ort zusammenkommen, um Vermögenswerte wie Aktien, Anleihen oder Rohstoffe zu handeln. Im Gegensatz zu börsengehandelten Geschäften erfolgen Tafelgeschäfte direkt zwischen den Parteien, ohne Zwischenschaltung einer Börse oder eines Maklers.

Bei einem Tafelgeschäft handelt es sich um einen Over-the-Counter (OTC) Handel, bei dem die Konditionen, wie der Preis und die Menge der gehandelten Vermögenswerte, individuell zwischen den beteiligten Parteien vereinbart werden. Dies ermöglicht den Akteuren größere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit, da sie nicht an die reglementierten Handelszeiten der Börse gebunden sind.

Tafelgeschäfte werden oft von professionellen Anlegern wie Investmentbanken, Fondsmanagern und institutionellen Investoren genutzt, um große Mengen an Vermögenswerten zu handeln, die möglicherweise nicht an einer Börse gelistet sind. Es ist üblich, dass solche Geschäfte außerbörslich abgewickelt werden, um die Privatsphäre und Vertraulichkeit der Transaktionen zu wahren.

Ein weiterer Vorteil von Tafelgeschäften besteht darin, dass sie häufig niedrigere Transaktionskosten haben als börsengehandelte Geschäfte. Da keine Maklergebühren oder Börsengebühren anfallen, können die beteiligten Parteien ihre Handelskosten reduzieren und potenziell bessere Handelskonditionen erzielen.

Allerdings gibt es auch Risiken, die mit Tafelgeschäften verbunden sind. Da die Transaktionen außerbörslich stattfinden, besteht ein höheres Gegenparteirisiko. Es ist wichtig, die Bonität und Zuverlässigkeit der Handelspartner sorgfältig zu prüfen.

Insgesamt bieten Tafelgeschäfte eine alternative Handelsoption für professionelle Anleger, die größere Flexibilität und individuelle Verhandlungsmöglichkeiten wünschen. Die Transparenz und Effizienz des Marktes wird jedoch durch die Abwesenheit einer zentralen Börsenplattform beeinträchtigt. Dennoch bleibt Tafelgeschäft eine wichtige Ergänzung zu den regulären Börsengeschäften, insbesondere für den Handel mit nicht börsennotierten Vermögenswerten.

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