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Lexikon

Teilbeschäftigter

Der Begriff "Teilbeschäftigter" beschreibt eine Person, die in einem Beschäftigungsverhältnis steht, jedoch nur eine reduzierte Arbeitszeit ausübt. Dies kann sowohl Teilzeit- als auch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umfassen. Als Teilbeschäftigter wird eine Person angesehen, die weniger Arbeitsstunden pro Woche oder Monat leistet als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter.

Teilzeitbeschäftigte haben im Allgemeinen eine festgelegte Arbeitszeit, die unter der in einem vergleichbaren Vollzeitverhältnis üblichen liegt. Dies kann je nach Vereinbarung variieren, z. B. von 20 bis 30 Stunden pro Woche. Geringfügig Beschäftigte hingegen üben eine Tätigkeit mit einer begrenzten Anzahl von Stunden aus, die gesetzlich festgelegt sind und in der Regel 450 Euro pro Monat nicht überschreiten. Dabei entfallen in der Regel Sozialabgaben auf Seiten des Arbeitgebers, während der Arbeitnehmer von diesen Abgaben befreit ist.

Die Entscheidung, eine Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung anzunehmen, kann aus verschiedenen Gründen getroffen werden. Einige Arbeitnehmer bevorzugen die Flexibilität, die eine reduzierte Arbeitszeit bietet, um Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. Andere Personen nehmen teilbeschäftigte Stellen an, um sich beruflich umzuorientieren oder zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Für Arbeitgeber kann die Beschäftigung von Teilbeschäftigten wirtschaftliche Vorteile bringen. Durch die flexiblere Arbeitszeitgestaltung können Personalkosten reduziert und Engpässe ausgeglichen werden. Insbesondere in Branchen mit saisonalen Schwankungen oder einem erhöhten Arbeitsaufkommen kann diese Art der Beschäftigung eine effektive Lösung darstellen.

In Deutschland sind die Rechte und Pflichten von Teilbeschäftigten im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Dieses Gesetz stellt sicher, dass Teilzeitbeschäftigte nicht diskriminiert werden und unter ähnlichen Bedingungen wie Vollzeitbeschäftigte arbeiten. Es regelt beispielsweise den Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, die Verteilung der Arbeitszeit und den Kündigungsschutz.

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