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Lexikon

Teilungsmasse

Die Teilungsmasse ist ein rechtlicher Begriff, der im Zusammenhang mit einer Unternehmensliquidation oder Insolvenz verwendet wird. Es handelt sich um das verfügbare Vermögen, das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft an die Gesellschafter aufgeteilt wird. Dabei wird die Teilungsmasse gemäß den gesetzlichen Vorschriften und nach bestimmten Verteilungsschlüsseln aufgeteilt.

In vielen Fällen ist die Teilungsmasse ein Ergebnis eines gerichtlichen Beschlusses, der im Zuge eines Insolvenzverfahrens oder einer außergerichtlichen Liquidation getroffen wird. Das Gericht kann die Bestellung eines Insolvenzverwalters anordnen, um den Verkauf von Vermögensgegenständen und die Begleichung von Verbindlichkeiten zu überwachen. Der Insolvenzverwalter stellt sicher, dass die Teilungsmasse nach den gesetzlichen Bestimmungen und Gläubigerforderungen aufgeteilt wird.

Die Höhe der Teilungsmasse kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören unter anderem das Vermögen und offene Forderungen der Gesellschaft, Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern, Steuern sowie die Kosten des Insolvenzverfahrens. Im Prinzip ist die Teilungsmasse dasjenige Vermögen, das nach Abwicklung aller aktiven und passiven Bilanzposten verbleibt.

Die Verteilung der Teilungsmasse erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen der Gesellschaft. In der Regel werden zuerst die Kosten des Insolvenzverfahrens, Verfahrenskosten und gesicherte Verbindlichkeiten beglichen. Danach werden ungesicherte Verbindlichkeiten abgegolten. Übersteigt die Teilungsmasse die Höhe der Verbindlichkeiten, wird der Überschuss an die Gesellschafter gemäß deren Kapitalanteilen oder anderen vertraglichen Regelungen ausgeschüttet.

Die Teilungsmasse ist ein wichtiger Begriff im Insolvenz- und Liquidationsrecht, da er die Grundlage für die Abwicklung einer insolventen Gesellschaft bildet. Indem sie das verbleibende Vermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft darstellt, ermöglicht sie eine gerechte Verteilung an die Gesellschafter und Gläubiger.

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