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Lexikon

Teledienstegesetz (TDG)

Das Teledienstegesetz (TDG) ist ein zentrales Gesetz in Deutschland, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr regelt. Es tritt gemeinsam mit anderen Gesetzen wie dem Telemediengesetz (TMG) auf, um die Transparenz, Vertraulichkeit und Verbindlichkeit von Telediensten zu gewährleisten.

Gemäß dem TDG gelten Teledienste als Dienste, die im Internet oder anderen elektronischen Netzen angeboten werden. Hierzu zählen beispielsweise Online-Shops, Websites von Unternehmen, Blogs oder auch Streaming-Dienste. Das Gesetz dient dazu, die Rechte der Nutzer zu schützen und klare Regeln für Dienstanbieter aufzustellen.

Insbesondere legt das TDG fest, dass Anbieter von Telediensten bestimmte Informationspflichten erfüllen müssen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zur Identität des Anbieters, zur Erreichbarkeit und zu rechtlichen Aspekten wie Impressumspflicht. Diese Informationen müssen für Nutzer leicht zugänglich sein, beispielsweise über einen dauerhaft verfügbaren Link auf der Website.

Darüber hinaus regelt das TDG die Haftung der Dienstanbieter für rechtswidrige Inhalte, die von Dritten über ihre Plattform verbreitet werden. Anbieter sind in der Regel nicht für fremde Inhalte verantwortlich, sofern sie diese nicht veranlasst haben und keine Kenntnis von ihrer rechtswidrigen Natur hatten. Dennoch müssen sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv gegen rechtswidrige Inhalte vorgehen, sobald sie Kenntnis davon erhalten.

Das TDG bildet gemeinsam mit dem TMG eine wichtige rechtliche Grundlage für Online-Dienstanbieter in Deutschland. Es stellt sicher, dass Nutzer umfassend informiert werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Unternehmen, die Teledienste anbieten, sollten sich daher mit den Bestimmungen und Pflichten des TDG vertraut machen, um rechtskonform agieren zu können.

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