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Lexikon

umgekehrte Maßgeblichkeit

Umgekehrte Maßgeblichkeit ist ein Begriff, der aus dem deutschen Steuerrecht stammt. Es bezieht sich auf die Regel, wonach die steuerliche Gewinnermittlung von Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften auf der Grundlage handelsrechtlicher Grundsätze erfolgt, sofern diese nicht durch steuerrechtliche Vorschriften abweichend geregelt sind. Diese Regelung stellt sicher, dass die handelsrechtliche Gewinnermittlung als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung herangezogen wird.

Die umgekehrte Maßgeblichkeit hat einen großen Einfluss auf die Besteuerung von Unternehmen und kann zu erheblichen steuerlichen Auswirkungen führen. Durch die Anwendung dieser Regelung werden steuerrechtliche Vorschriften wie das Einkommensteuergesetz und das Körperschaftsteuergesetz auf die handelsrechtliche Gewinnermittlung angewendet, um den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln.

Die umgekehrte Maßgeblichkeit spielt insbesondere bei der Bewertung und Bilanzierung von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten eine wichtige Rolle. Während das Handelsrecht bestimmte Bewertungsmaßstäbe vorschreibt, können steuerliche Vorschriften abweichende Regelungen enthalten. In solchen Fällen müssen Unternehmen die steuerlichen Bewertungsmaßstäbe anwenden, um den steuerpflichtigen Gewinn korrekt zu ermitteln.

Die umgekehrte Maßgeblichkeit dient dem Ziel der steuerlichen Transparenz und stellt sicher, dass die steuerliche Gewinnermittlung auf einer einheitlichen Basis erfolgt. Sie minimiert potenzielle Unterschiede zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Gewinnermittlung und erleichtert somit die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse verschiedener Unternehmen.

Bei der Durchführung von Steuerprüfungen überprüfen Finanzbehörden regelmäßig die Einhaltung der umgekehrten Maßgeblichkeit. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass sie die steuerrechtlichen Vorschriften bei der Gewinnermittlung korrekt berücksichtigen, um potenzielle steuerliche Risiken zu vermeiden.

Insgesamt ist die umgekehrte Maßgeblichkeit eine wichtige Regelung im deutschen Steuerrecht, die Unternehmen bei der Gewinnermittlung in Übereinstimmung mit steuerrechtlichen Vorschriften unterstützt. Durch die Anwendung dieser Regelung können Unternehmen den steuerpflichtigen Gewinn korrekt ermitteln und potenzielle Steuerfallen vermeiden.

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