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Lexikon

unbeschränkt Steuerpflichtiger

Unbeschränkt Steuerpflichtiger – Definition im Rahmen der Besteuerung

Der Begriff "unbeschränkt Steuerpflichtiger" beschreibt eine natürliche Person oder eine juristische Person, die aufgrund ihrer besonderen Verbindung zum deutschen Steuerrecht in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig ist. Diese Personen sind verpflichtet, ihre gesamten Einkünfte, unabhängig von ihrer Herkunft, in Deutschland zu versteuern.

Unbeschränkte Steuerpflichtige haben ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder sind Inhaber eines Unternehmens, das seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung im Inland hat. Als Individuen mit Wohnsitz in Deutschland gelten dabei Personen, die sich an einem Ort aufhalten, von dem aus sie ihre persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland unterhalten. Gewöhnlicher Aufenthalt bezieht sich hingegen auf Personen, die sich über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten in Deutschland aufhalten.

Im Zusammenhang mit der Besteuerung umfasst die unbeschränkte Steuerpflicht alle Einkunftsarten einer Person oder eines Unternehmens. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie Gewinne aus Unternehmensbeteiligungen. Die Einkünfte werden gemäß den in Deutschland geltenden Steuergesetzen berechnet, erfasst und besteuert.

Unbeschränkt Steuerpflichtige unterliegen in Deutschland auch der Erbschafts- und Schenkungssteuer, soweit diese auf Vermögenswerte anwendbar sind, die im Inland liegen. Darüber hinaus müssen sie auch ihre im Ausland erzielten Einkünfte in Deutschland angeben und gegebenenfalls Schritte zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung unternehmen.

Als unbeschränkt Steuerpflichtiger profitiert man in Deutschland von verschiedenen steuerlichen Vorteilen und Vergünstigungen, die das deutsche Steuersystem zu bieten hat. Gleichzeitig sind unbeschränkt Steuerpflichtige verpflichtet, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen, indem sie ihre Einkünfte ordnungsgemäß offenlegen und die entsprechenden Steuern entrichten.

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