Skip to content
Lexikon

Unbilligkeit

Die Unbilligkeit ist ein rechtlicher Begriff, der zum Einsatz kommt, um eine als ungerecht oder unangemessen empfundene Situation oder Handlung zu beschreiben. Im Bereich der Steuergesetzgebung wird der Begriff oft verwendet, um auf Fälle hinzuweisen, in denen eine bestimmte steuerliche Behandlung als unbillig erachtet wird.

Im Kontext von steuerlichen Entscheidungen kann Unbilligkeit beispielsweise auftreten, wenn ein Steuerpflichtiger aufgrund einer bestehenden Regelung mit einer finanziellen Belastung konfrontiert ist, die im Vergleich zu anderen vergleichbaren Situationen unverhältnismäßig hoch oder unfair erscheint. In solchen Fällen kann der Steuerpflichtige einen Antrag auf Billigkeitsmaßnahmen stellen, um die unangemessene Belastung zu reduzieren oder abzuschaffen.

Die Voraussetzungen für eine Unbilligkeit können von Fall zu Fall unterschiedlich sein, aber im Allgemeinen müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein, um eine solche Situation geltend zu machen. Dazu gehören unter anderem das Vorliegen einer wirtschaftlichen Härte, das Fehlen von vergleichbaren Fällen, die Einhaltung der steuerlichen Bestimmungen sowie die Beachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze.

Die Entscheidung, ob eine steuerliche Behandlung als unbillig anzusehen ist, liegt letztendlich bei den zuständigen Finanzbehörden oder bei Gerichten. Diese prüfen den konkreten Fall und wägen die Interessen des Steuerpflichtigen gegen die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

Unbilligkeit kann auch außerhalb des steuerlichen Kontextes auftreten, beispielsweise im Bereich des Verwaltungsrechts, des Zivilrechts oder des Strafrechts. In jedem Fall dient der Begriff dazu, eine als unangemessen oder ungerecht empfundene Situation rechtlich zu beschreiben.

Bei weiteren Fragen zur Unbilligkeit und deren Anwendung im deutschen Steuerrecht empfehlen wir Ihnen eine fachkundige Beratung, um Ihre individuelle Situation angemessen zu bewerten und mögliche Lösungsansätze zu erörtern.

Disclaimer: Die vorliegende Definition der Unbilligkeit stellt allgemeine Informationen dar und sollte nicht als Rechtsberatung ausgelegt werden. AlleAktien übernimmt keine Verantwortung für etwaige Schäden, die durch die Verwendung dieser Informationen entstehen. Es wird empfohlen, einen qualifizierten Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, um Ihre individuellen steuerlichen Fragen zu klären.

Keywords: Unbilligkeit, steuerliche Behandlung, Billigkeitsmaßnahmen, Finanzbehörden, steuerliches Kontext, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht.

AlleAktien Newsletter

Jetzt abonnieren und nichts mehr verpassen.
Jede Woche Aktienanalysen, die besonders tiefgründig recherchiert sind. Komplett unabhängig, ehrlich, transparent.

U