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Lexikon

ungerechtfertigte Bereicherung

Die „ungerechtfertigte Bereicherung“ ist ein Rechtsbegriff, der sich mit der ungerechtfertigten Erlangung von Vermögensvorteilen beschäftigt. Dieser juristische Terminus findet Anwendung, wenn eine Person ohne rechtmäßige Grundlage und auf Kosten einer anderen Person einen Vermögensvorteil erlangt.

Voraussetzung für eine ungerechtfertigte Bereicherung ist das Vorliegen dreier Hauptmerkmale: Erstens muss eine Vermögensverschiebung stattgefunden haben, bei der die begünstigte Person einen Vermögensvorteil erlangt hat, während die benachteiligte Person einen Vermögensnachteil erlitten hat. Zweitens muss diese Vermögensverschiebung ohne rechtliche Grundlage erfolgt sein. Das bedeutet, dass es keine rechtsgültige Vereinbarung, einen Schuldvertrag oder ein sonstiges vertragliches Arrangement zwischen den Parteien gab. Drittens muss die Vermögensverschiebung auf Kosten der benachteiligten Person erfolgen, das heißt, dass diese einen Vermögensnachteil erlitten haben muss.

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der ungerechtfertigten Bereicherung in den §§ 812 ff. Der Anspruch auf Rückgewähr des erlangten Vermögensvorteils besteht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB nur, wenn eine rechtliche Pflicht zur Herausgabe besteht. Die Bereicherung muss daher ohne Rechtsgrund erfolgt sein, zum Beispiel aufgrund eines Irrtums, einer unzutreffenden Annahme oder eines versehentlichen Überweisungsfehlers.

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