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Lexikon

unzulässige Rechtsausübung

Unzulässige Rechtsausübung ist ein juristischer Begriff, der die missbräuchliche Anwendung von Rechten beschreibt. Dieser Terminus bezieht sich auf Situationen, in denen eine Person oder eine Organisation ein bestehendes Recht in einer Weise ausübt, die gegen die Grundsätze der Rechtswidrigkeit, des Anstands oder der guten Sitten verstößt.

Im deutschen Rechtssystem ist das Prinzip der unzulässigen Rechtsausübung eng mit dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben verbunden. Dieser Grundsatz verlangt, dass Rechte in einer Weise ausgeübt werden sollten, die fair, ehrlich und im Einklang mit den im Rechtssystem verwurzelten Werten erfolgt.

Unzulässige Rechtsausübung kann auf verschiedene Arten auftreten. Ein Beispiel dafür wäre die missbräuchliche Ausnutzung von Vertragsklauseln. Wenn eine Partei eine Vertragsklausel in einer Weise auslegt und anwendet, die deutlich gegen die von den Parteien ursprünglich beabsichtigten vertraglichen Vereinbarungen und den Grundsätzen des Vereinbarungsrechts verstößt, kann dies als unzulässige Rechtsausübung angesehen werden.

Eine andere Form der unzulässigen Rechtsausübung kann in der Prozessführung liegen. Wenn eine Partei einen Rechtsstreit absichtlich und wiederholt verzögert, um den anderen Teil unter Druck zu setzen oder finanziell zu schaden, kann dies als unzulässige Prozessführung angesehen werden. Ebenso können auch die Einschüchterung oder Täuschung einer Partei als unzulässige Rechtsausübung betrachtet werden.

Um unzulässige Rechtsausübung zu verhindern, greift das deutsche Rechtssystem auf verschiedene Instrumente zurück, darunter die Vertragsauslegung, die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts und die Rechtsprechung. Gerichte haben die Befugnis, unzulässige Rechtsausübung hinsichtlich bestimmter Vertragsklauseln oder Verhaltensweisen als nichtig oder ungültig zu erklären.

Insgesamt handelt es sich bei der unzulässigen Rechtsausübung um ein wichtiges Konzept im deutschen Recht, das die Balance zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien oder Streitgegner aufrechterhält. Es dient dem Schutz der Rechtssicherheit, der Integrität des Rechtssystems und der Förderung von Fairness und Gerechtigkeit.

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