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Lexikon

Vergabeverordnung (VgV)

Die Vergabeverordnung (VgV) ist ein wesentliches Instrument im öffentlichen Auftragswesen Deutschlands. Sie regelt die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen und dient der Einhaltung von Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung aller potenziellen Bieter. Die VgV wurde im Jahr 2016 aufgrund der europäischen Vergaberichtlinie über öffentliche Aufträge reformiert und findet seither Anwendung.

Die Vergabeverordnung legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest, nach denen öffentliche Auftraggeber, wie beispielsweise Behörden oder kommunale Einrichtungen, Aufträge vergeben müssen. Sie schafft darüber hinaus klare Regeln für die Teilnahme von Unternehmen an Vergabeverfahren und stellt sicher, dass der Wettbewerb fair und diskriminierungsfrei abläuft.

Die VgV enthält detaillierte Vorgaben für die Durchführung von Vergabeverfahren, beginnend von der Bekanntmachung des Auftrags bis hin zur Vertragsabwicklung. Sie definiert beispielsweise die Kriterien, die bei der Auswahl der Bieter zu berücksichtigen sind, wie beispielsweise Qualifikationen, technische Kapazitäten oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Die Vergabeverordnung garantiert somit, dass die Auswahl der Auftragnehmer auf objektiven und nachvollziehbaren Kriterien beruht und Chancengleichheit gewährleistet ist.

Darüber hinaus beinhaltet die VgV auch Bestimmungen zur E-Vergabe, die den elektronischen Austausch von Informationen und Angeboten zwischen öffentlichen Auftraggebern und potenziellen Bietern ermöglichen. Dies trägt zur Effizienz und Transparenz des Vergabeverfahrens bei und erleichtert den Zugang von Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen.

Insgesamt ist die Vergabeverordnung (VgV) ein essentielles Instrument zur Gewährleistung eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens im öffentlichen Auftragswesen Deutschlands. Sie trägt zur Stärkung des Wettbewerbs bei und schafft ein verlässliches Regelwerk für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die an Vergabeverfahren teilnehmen möchten.

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